Drucksache Nr. 2452/2023:
Veränderungssperre Nr. 123 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1926, Hildesheimer Straße 230

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2452/2023
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Veränderungssperre Nr. 123 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1926, Hildesheimer Straße 230

Antrag,

für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1926 nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Veränderungssperre Nr. 123 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die gegenwärtige städtebauliche Situation in dem Gebiet vor dem Inkrafttreten des künftigen Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Die Klimawirkungsprüfung erfolgt daher erst mit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu dem Bebauungsplanverfahren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das ca. 1.900 m² große Grundstück Hildesheimer Straße 230 entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230. Es handelt sich um das Grundstück, auf dem sich das historische Gebäude der Gaststätte Wichmann befunden hat. Das Grundstück ist eingebettet in eine städtebauliche Blockstruktur mit einer heterogenen Bebauung im Blockinnenbereich.

Die südliche angrenzende Blockrandbebauung steht weitestgehend unter Denkmalschutz.
Nach der Aufgabe der gastronomischen Nutzung der Gaststätte Wichmann gab es 2014 den politischen Beschluss, für das Gebäude eine Erhaltungssatzung zu erstellen, um die städtebauliche Identität des Ortes zu bewahren. Das Gebäude unter Denkschmalschutz zu stellen, war nicht möglich. Daher wurde für das Grundstück mit dem Gebäude eine Erhaltungssatzung erlassen, die im Mai 2015 rechtskräftig geworden ist.

Der*die Eigentümer*in hat in den folgenden Jahren Bauantragsunterlagen erarbeitet, die den Zielen der Erhaltungssatzung entsprechen. Mängel in der vorhandenen Bausubstanz haben schließlich dazu geführt, dass das Gebäude abgebrochen wurde und weitestgehend rekonstruiert werden sollte. Es gibt einen genehmigten Bauantrag, der in vollem Umfang den Zielen der Erhaltungssatzung entspricht.

Mit der Umsetzung des Bauantrages wurde jedoch bisher nicht begonnen und ein voraussichtlicher Beginn der Baumaßnahme wurde seitens des*der Eigentümer*in nicht in Aussicht gestellt.

Im August 2023 ist eine Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes eingegangen, die nicht den Zielen der Erhaltungssatzung entspricht.

Flankierend zu den rechtlichen Prüfungen hinsichtlich der Umsetzung des genehmigten Bauantrages und der eingereichten Bauvoranfrage ist es erforderlich, die stadtplanerischen Steuerungsmöglichkeiten durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes abzusichern.

Der Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1926, Hildesheimer Straße 230 wurde den Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Es wird davon ausgegangen, dass der*die Eigentümer*in der Grundstücke der ehemaligen Gaststätte Wichmann weitere Baugesuche einreichen wird. Zurzeit richtet sich das Planungsrecht nach § 34 BauGB in Verbindung mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB.

Das ehemalige Gebäude der Gaststätte Wichmann und die umgebende Blockrandbebauung bildeten einen wichtigen städtebaulichen Identifikationspunkt im Stadtteil Döhren. Das markante einstöckige ehemalige Gasthaus Wichmann mit seinen umgebenden Freiflächen stellte einen städtebaulich attraktiven Kontrast zur umgebenden drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung dar. Der Innenhof des Blocks ist durch kleinteilige Bebauung und ein größeres Mehrfamilienhaus geprägt.

Der Bebauungsplan soll die besondere städtebauliche Figur planungsrechtlich sichern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung von Planungsrecht für einen Ersatzbau der Gaststätte Wichmann in ähnlicher Kubatur.

Die Nutzungsart soll weiterhin eine Gaststätte mit Hotel ermöglichen und sich an Nutzungen der umgebenden Bebauung anpassen.

Zur Sicherung der Planung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten soll die zukünftige Entwicklung durch eine Veränderungssperre gesichert werden. Die Grundzüge des zukünftigen Planinhalts sind im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans beschrieben. Mit Mitteln der Bauleitplanung können diese zuverlässig erreicht werden.
61.12 
Hannover / Nov 23, 2023