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Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025
Antrag,
auf Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Vorbereitung einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 in Höhe von 390.000 € gemäß § 117 NKomVG mit Deckung durch zentrale Personalminderaufwendungen im Produkt 11105 im TH 18.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Darüberhinaus erfolgt die Finanzierung des neu eingerichteten Produkts 28105 Kulturhauptstadtbüro 2025 im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilhaushalts 41 aus außerordentlichen Erträgen im Produkt Musikschule in Höhe von 40.000 € und aus zusätzlich freigegebenen Ansatzmitteln im Produkt Bildungsnetzwerke in Höhe
von 50.000 €.
Begründung des Antrages
Mit Beschluss des Rates vom 16.06.16 (DS 0508/2016) wurde das
Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030" beschlossen. Eines der darin benannten Referenzprojekte ist eine Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025. Die Verwaltung richtete daraufhin ein internes Bewerbungsbüro zur Vorbereitung einer Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025" ein, die Federführung für den Umsetzungsprozess liegt beim Kultur- und Personaldezernat.
Das Kulturhauptstadtbüro leitet und verantwortet den internen Prozess und ist untergliedert in Leitung, Projektmanagement, Geschäftsstelle und Sekretariat. Von dort aus sind die notwendigen Strukturen im Sinne der Aufbau- und Ablauforganisation der LI-IH zu schaffen und die benötigten Ressourcen bereit zu stellen. Zur Sicherstellung der unmittelbaren Handlungsfähigkeit des Kulturhauptstadtbüros, betreffend den Start des Bewerbungs- und
Beteiligungsprozesses, bedarf es zunächst der Bereitstellung der beantragen finanziellen
Ausstattung in Form von außerplanmäßigen Aufwendungen.
Diese sind unabweisbar, weil Ausgaben für die Vorbereitung einer Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025" u.a. in den Bereichen externe Beratung, Dienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit notwendig sind, die Vorbereitung für eine Bewerbung von der Dezernentenkonferenz am 24.05.2017 beschlossen wurde und kein Mittelansatz im Doppelhaushalt 2017/2018 vorhanden ist. Die Deckung ist durch zentrale Personalminderaufwendungen im TH 18, Produkt 11105 gewährleistet.
Voraussichtlich werden in einer, den Start des Bewerbungs- und Beteiligungsprozesses betreffenden Beschlussdrucksache weitergehende konkretere Ressourcenbedarfe benannt und zur Entscheidung vorgeschlagen.
Dez. I
Hannover / 11.10.2017