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Bebauungsplan Nr. 1926
Hildesheimer Straße 230
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1926 gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung wird für die nächsten Verfahrensschritte durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das ca. 1.900 m² große Grundstück Hildesheimer Straße 230 entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230. Es handelt sich um das Grundstück, auf dem sich das historische Gebäude der Gaststätte Wichmann befunden hat. Das Grundstück ist eingebettet in eine städtebauliche Blockstruktur mit einer heterogenen Bebauung im Blockinnenbereich.
Die südliche angrenzende Blockrandbebauung steht weitestgehend unter Denkmalschutz.
Nach der Aufgabe der gastronomischen Nutzung der Gaststätte Wichmann gab es 2014 den politischen Beschluss, für das Gebäude eine Erhaltungssatzung zu erstellen, um die städtebauliche Identität des Ortes zu bewahren. Das Gebäude unter Denkschmalschutz zu stellen, war nicht möglich. Daher wurde für das Grundstück mit dem Gebäude eine Erhaltungssatzung erlassen, die im Mai 2015 rechtskräftig geworden ist.
Der*die Eigentümer*in hat in den folgenden Jahren Bauantragsunterlagen erarbeitet, die den Zielen der Erhaltungssatzung entsprechen. Mängel in der vorhandenen Bausubstanz haben schließlich dazu geführt, dass das Gebäude abgebrochen wurde und weitestgehend rekonstruiert werden sollte. Es gibt einen genehmigten Bauantrag, der in vollem Umfang den Zielen der Erhaltungssatzung entspricht.
Mit der Umsetzung des Bauantrages wurde jedoch bisher nicht begonnen und ein voraussichtlicher Beginn der Baumaßnahme wurde seitens des*der Eigentümer*in nicht in Aussicht gestellt.
Im August 2023 ist eine Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes eingegangen, die nicht den Zielen der Erhaltungssatzung entspricht und den städtebaulichen Zielen für diesen besonderen Ort zuwiderläuft.
Flankierend zu den rechtlichen Prüfungen hinsichtlich der Umsetzung des genehmigten Bauantrages und der eingereichten Bauvoranfrage ist es daher erforderlich, die stadtplanerischen Steuerungsmöglichkeiten durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes abzusichern. Dies dient auch der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Städtebauliche Zielsetzung und künftiger Planinhalt:
Das ehemalige Gebäude der Gaststätte Wichmann und die umgebende Blockrandbebauung im Dreieck Hildesheimer-Straße, Fiedeler Straße und Bernwardstraße bildeten einen wichtigen städtebaulichen Identifikationspunkt im Stadtteil Döhren. Als Rest der ehemalig dörflich geprägten Struktur Döhrens entstand hier während der gründerzeitlichen Expansion eine erhaltenswerte Mischtypologie. Das markante einstöckige ehemalige Gasthaus Wichmann mit seinen umgebenden Freiflächen stellte einen städtebaulich attraktiven Kontrast zur umgebenden drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung dar. Der Innenhof des Blocks ist durch kleinteilige Bebauung und ein größeres Mehrfamilienhaus geprägt.
Der Bebauungsplan soll die besondere städtebauliche Figur planungsrechtlich sichern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung von Planungsrecht für einen Ersatzbau der Gaststätte Wichmann in ähnlicher Kubatur.
Die Nutzungsart soll weiterhin eine Gaststätte mit Hotel ermöglichen und sich an Nutzungen der umgebenden Bebauung anpassen.
61.12
Hannover / Nov 23, 2023