Drucksache Nr. 2451/2017:
14. Änderung der ZVK-Satzung

Inhalt der Drucksache:

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2451/2017
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

14. Änderung der ZVK-Satzung

Antrag,

die 14. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

nicht erforderlich

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Satzung der ZVK setzt das Tarifrecht sowie Anpassungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Form der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) um. Durch die - auch von anderen Mitgliedskassen praktizierte - Übernahme der Musterregelungen wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sichergestellt.

Wesentliche Änderungen sind
  • die Neuregelung des finanziellen Ausgleichs beim Ausscheiden eines Mitglieds/Arbeitgebers aus dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I,
  • die Neuregelung der Ermittlung und Deckung des Finanzbedarfs im Abrechnungsverband I und
  • die Aufnahme der abrechnungsverbandsübergreifenden Verlustrücklage.
Der Verwaltungsrat der ZVK hat der Satzungsänderung zugestimmt und schlägt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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Hannover / 10.10.2017