Drucksache Nr. 2451/2003 N1:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2004

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt
Finanzen u. Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2451/2003 N1
2
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2004

Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, der anliegenden Haushaltssatzung (Anlage 1) und dem anliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 (Anlage 2) des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuzustimmen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Die Neufassung ist erforderlich, weil der Status "Vertraulich" aufgehoben wurde.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dem 25 %-igen Stadtanteil für die Straßen- reinigung und vielfältigen Leistungsbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und aha. Diese ergeben sich aber nicht aus dem Wirtschaftsplan, sondern aufgrund gesonderter Kalkulationen oder Vereinbarungen.

Die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover erfolgt nach den Vorschriften des Zweckverbandsgesetzes i.V.m. der Niedersächsischen Gemeindeord- nung sowie aufgrund der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung, jeweils in der gültigen Fassung.

Danach hat der Zweckverband für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Die Zuständigkeit für den Erlass der Haushaltssatzung liegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 13 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover bei der Verbands- versammlung. Die Zuständigkeit für den Wirtschaftsplan liegt gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover bei der Verbands- versammlung.

Gemäß § 12 (2) der Satzung des Zweckverbandes bereitet der Verbandsausschuss die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor. Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2003 eine Empfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen.
 20.20 / Dez. VII
Hannover / 24.11.2003