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Von den Maßnahmen für Kinder profitieren Jungen und Mädchen gleichermaßen. Die Maßnahmen der Elternbegleitung richten sich an die Erziehungspersonen der Kinder.
Eine besondere Herausforderung ist die Tatsache, dass es unter den geflüchteten Familien eine Anzahl von Kindern gibt, welche unter 6 Jahren alt oder hier geboren worden sind. Das Anwachsen dieser Zahlen geht leider nicht mit der sofortigen Ausweitung der Regelsysteme einher, daher sind Handlungsmöglichkeiten gefragt, die eine Anpassung von bestehenden Strukturen und Programmen an die Voraussetzungen und Lebensbedingungen (z. B. Gemeinschaftsunterkünfte, unsichere Aufenthaltsdauer, Traumatisierung) dieser Kinder berücksichtigen.
Entsprechend wurden mit DS 0869/2016 seinerzeit Fördermittel für die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien für einzelne Flüchtlingsunterkünfte verschiedener Träger, u.a. auch dem Deutschen Roten Kreuz Soziale Dienste Region Hannover gem. GmbH, bewilligt. Die einzelnen Förderungen bezogen sich auf folgende Punkte des Maßnahmenkataloges der DS 2094/2015: „Für Kindertagesstätten im Einzugsbereich von Flüchtlingsunterkünften, sollen diese Einrichtungen bei einer nachzuweisenden besonderen Herausforderung durch die Flüchtlingskinder eine Unterstützung von max. 10 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft erhalten. Diese Stunden werden jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt. Sie dienen zur Begleitung der Flüchtlingsfamilien in der Kita, zur Kontaktherstellung mit den Wohnheimen und zur Unterstützung in der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kita.“
Zur Situation im Einzelnen:
Mit Stichtag 17.05.2018 gibt es laut Antrag und dem vorgelegten Konzept des Trägers 10 Kinder mit einem Bedarf an niedrigschwelliger Kinderbetreuung, da für diese Kinder noch keine institutionelle Kinderbetreuung erreicht wurde. Für 5 Kinder im Kindergartenalter gibt es bereits eine institutionelle Betreuung.
Der Träger verweist auf den Zuzug neuer Familien und die weitere perspektivische Zunahme von Kindern in der relevanten Altersgruppe 0-6 Jahre.
Da die Einrichtung um einen weiteren Bauabschnitt erweitert wurde und inzwischen bis zu 100 Personen beherbergen kann, zurzeit allerdings nur knapp 70 Plätze belegt sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass hier weitere Familien untergebracht werden.
Mit Stand vom 23.05.2018 hat der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung die statistischen Zahlen für Flüchtlinge in den Stadtteilen veröffentlicht. Dort ergibt sich eine Gesamtzahl von 11 Kindern in der Altersgruppe 0-9 Jahre. Es wird dort nicht weiter ausdifferenziert, so dass die Anzahl der Kinder in der relevanten Altersgruppe 0-6 Jahre noch darunter liegen wird.
Die Diskrepanz in den Zahlen lässt sich daraus erklären, dass in den Gemeinschaftsunterkünften auch Personen untergebracht sind, die keinen Flüchtlingsstatus haben.
In der Gemeinschaftsunterkunft Tresckowstraße sind keine Angebote vorhanden, die niedrigschwellige Kinderbetreuung beinhalten.
Vor Ort gibt es ein Beratungsangebot des Integrationsmanagements für die Überleitung in institutionelle Systeme.
Zusammenfassung:
Aufgrund der fehlenden Angebote vor Ort und des Bedarfs an niedrigschwelliger Kinderbetreuung soll das Deutsche Rote Kreuz Soziale Dienste Region Hannover gem. GmbH insgesamt 21.324 € erhalten, hiervon 19.764 € für pädagogisches Personal zur Betreuung von Kindern und 1.560 € für entstehende Sachkosten, insbesondere für pädagogisches Material und Aktivitäten.