Informationsdrucksache Nr. 2448/2021:
Der Inklusionsbeirat der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2448/2021
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Der Inklusionsbeirat der Landeshauptstadt Hannover

Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über den Inklusionsbeirat der Landeshauptstadt Hannover und bittet um Benennung von Mitgliedern für die neue Wahlperiode des Rates.
Der Inklusionsbeirat der Landeshauptstadt Hannover

Mit dem Inklusionsbeirat wurde 2013 ein Gremium des Ausschusses für Schule und Bildung einberufen (Drucksache 1797/2013), um die Einführung und Umsetzung von Inklusion an Schulen in der Landeshauptstadt Hannover zu begleiten und den Ausschuss in Belangen der schulischen Inklusion zu beraten. Die Empfehlungen des Inklusionsbeirates sind nach Möglichkeit konsensual vom Beirat zu erarbeiten – dies in vertrauensvoller, engagierter und vertraulicher Zusammenarbeit.

Das ca. sechsmal jährlich tagende Sachverständigengremium auf Dezernatsebene setzt sich analog zum Ausschuss für Schule und Bildung zusammen aus Vertreter*innen der Ratsfraktionen, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler*innen ergänzt durch Vertreter*innen der Schulformen, der Landes- und Stadtverwaltung, der Vereine und Verbände und themen- bzw. anlassbezogen externen Expert*innen.

Der Inklusionsbeirat arbeitet auf Grundlage und unter Beachtung seiner Geschäftsordnung (siehe Anlage) und wird durch eine*n Vorsitzende*n geleitet, die/der in seiner konstituierenden Sitzung zu wählen ist, hierfür ist der 18.01.2022 geplant.

Von 2013 bis 2015 lag der Schwerpunkt der Arbeit auf dem Austausch der Vertreter*innen der einzelnen Interessensgruppen zum Thema Inklusion und dem Aufdecken von entstehenden Herausforderungen. Auf dieser Basis hat der Inklusionsbeirat die Fachverwaltung damit beauftragt, Vorschläge für die bestmögliche Unterstützung und Förderung aller Kinder und Jugendlichen mit definiertem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) wie auch mit anderen Beeinträchtigungen zu erarbeiten.

U.a. hat der Inklusionsbeirat folgende Kernthemen identifiziert und betrachtet diese regelmäßig:

(1.) Inklusion im Ganztag,


(2.) Inklusion im Spannungsfeld der Rechtskreise,
(3.) die Schulträgerin und Inklusion sowie
(4.) kommunale Gestaltungsmöglichkeiten


Nähere Informationen über die Arbeit des Inklusionsbeirates sind beispielsweise den Drucksachen Nr. 2323/2020 „Ergebnisse und Empfehlungen aus der Arbeit des Inklusionsbeirates“ und 2227/2021 „Umsetzung der Inklusion an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover – Sachstandsbericht“ zu entnehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Inklusionsbeirat richtet sich generell an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

40.1 
Hannover / 12.11.2021