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1. die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2016 mit der Erweiterung um die Flurstücke 1760/3, 1743/1 (tlw.), 1744/26 (tlw.) sowie 1760/1 (tlw.) und 1736/9 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Misburg zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1835 mit Begründung und Umweltbericht unter Einbeziehung der Entscheidung zum Antrag des Stadtbezirksrates Drs. Nr. 15-2481/2021 „Naturnahe Fläche im Steinbruchsfeld-Ost“ zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt.
Der Bebauungsplan Nr. 1835 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Steinbruchsfeld-Ost schaffen. Als Nutzung kommt unter Würdigung der städtebaulichen Lage und Standortqualität eine Wohnbebauung mit unterschiedlichen Bauformen in Betracht. Insgesamt ergibt sich ein Potential von ca. 320 Wohneinheiten.
Zusätzliches Ziel ist es, ein fahrradfreundliches Quartier zu entwickeln. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Anbindung an das geplante Veloroutennetz. Hierfür ist eine Fläche östlich angrenzend an die vorhandene Kindertagesstätte an der Kampstraße vorgesehen. Hier ist bereits ein Fuß- und Radweg vorhanden, der entsprechend den Anforderungen an eine Veloroute ausgebaut werden soll. Für die Überplanung ist diese Fläche dem Geltungsbereich des Bebauungsplans hinzugefügt worden.
Im Südwesten wurden aus verfahrenstechnischen Gründen Teile aus den Flurstücken 1760/1 und 1736/9 dem Geltungsbereich hinzugefügt. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass der Ursprungsplan Nr. 1500 aus dem Jahr 1995 vollständig überplant ist und an dieser Stelle keine minimalen Restflächen in der Zuständigkeit des Bebauungsplans Nr. 1500 verbleiben.
Daher ist der Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2016 (Drs. 1436/2016) entsprechend Antragspunkt 1 zu modifizieren.
Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Verwaltungsausschuss hat am 23.11.2017 (Drs. 1763/2017) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.12.2017 bis 29.01.2018 statt.
Während dieser Zeit sind acht Stellungnahmen von sieben Personen eingegangen.
Sie werden daher thematisch zusammengefasst. Es gingen Anregungen zu folgenden Themen ein: Verkehrskonzept - Gutachten zu Flora und Fauna - Forderung nach unabhängigen Gutachtern - Erhalt des Waldes / Grabeland - Notwendigkeit der Planung - Wertverlust
Anregung
"Erstellen Sie ein sinnvolles und praktikables Verkehrskonzept zur Anbindung und Integration des Steinbruchsfeld Ost ..."
"Für das neue Baugebiet ist eine Absenkung des Grundwasserspiegels geplant. Ich fordere ein Gutachten über die Einflüsse auf die vorhandene Bebauung und Flora und Fauna im östlichen Steinbruchsfeld."
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahmen ergingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die nur eine grobe Vorstufe der Planung darstellt. Mit der Konkretisierung der Planung wurden entsprechende Fachgutachten in Auftrag gegeben. Der Verwaltung liegen neben den geforderten Gutachten zum Verkehr und Artenschutz auch eine wassertechnische Untersuchung sowie eine Analyse der klimaökologischen Auswirkungen des Baugebietes vor.
Die Gutachten wurden von den jeweiligen Fachabteilungen der Landeshauptstadt geprüft. Die Verwaltung schließt sich den Ergebnissen der Gutachten an. Inhaltlich sind die Ergebnisse der genannten Gutachten in die Planung eingeflossen (s. Anlage 2 zur Drucksache - Begründung mit Umweltbericht).
Für die verkehrlichen Belange wurde das Konzept der "Trennung" umgesetzt, welches Durchgangsverkehren und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen entgegenwirkt.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass mit der Umsetzung der Planung keine Grundwasserabsenkung geplant ist, vielmehr ist eine dauerhafte Ableitung von Grundwasser nicht zulässig.
Anregung
"Das Gutachterbüro lebt fast ausschließlich von Aufträgen der öffentlichen Hand, somit entstehen hier konkrete Zweifel an der Neutralität und Qualität des Gutachtens."
Stellungnahme der Verwaltung
Gutachten wurden nach den Kriterien der Vergaberichtlinien unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze vergeben. Die geäußerte Unterstellung ist daher gegenstandslos.
Anregung
(1) "Ich fordere Sie auf bei der Planung den Erhalt des Waldes und die Integration in das
neue Baugebiet als Naherholungsgebiet zu berücksichtigen"
(2) "Die vorhandene Kleingartenanlage soll ebenfalls in das Bebauungskonzept integriert
werden."
Stellungnahme der Verwaltung
zu 1:
Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich um einen Wald, der keine hohe Wertstufe hat. Die Verwaltung gibt daher in der Abwägung den Zielen des Ratsbeschlusses zum Wohnkonzept 2025, in dem für das Steinbruchsfeld-Ost eine Wohnbauentwicklung vorgesehen ist, den Vorrang.
Das Niedersächsische Waldgesetz (NWaldLG) sieht in diesen Fällen eine Ersatzaufforstung vor. Diese erfolgt im Stadtbezirk in Form von Aufforstungs- und Sukzessionsflächen im Bereich "Großer Holzhägen" unweit der Autobahnanschlussstelle Hannover-Anderten.
zu 2:
Da im Steinbruchsfeld seit langem Wohnungsbau vorgesehen ist, gibt es hier keine Kleingärten, sondern lediglich kurzfristig entschädigungslos kündbares Grabeland.
Anregung
Die Notwendigkeit eines Bedarfs von prognostizierten 1.000 Wohnungen pro Jahr würde angezweifelt. Es wäre regelmäßig zu hören, dass die Bevölkerung abnehme.
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird auf die mediale Präsenz des Themas Wohnungsnot verwiesen. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist parteiübergreifend eines der bestimmenden politischen Themen der heutigen Zeit.
Anregung
"...., so dass die vorhandenen Reihen- und Einfamilienhäuser nicht durch nebenstehende neuerrichtete Geschosshäuser an Wert verlieren und die Wohnqualität einschließlich der vorhandenen Natur im direkten Umfeld verloren geht oder gar zerstört wird."
Stellungnahme der Verwaltung
Die Planung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) setzt die benachbarte bereits bestehende Nutzung fort und sichert darüber hinaus die Infrastrukturausstattung des Stadtteils. Für Wertminderung und dem Verlust der Wohnqualität bestehen keine Anhaltspunkte.
Die Belange des Naturschutzes wurden gewürdigt. Es hat eine Eingriffbewertung der Bestandssituation stattgefunden. Die durch die Planung erfolgenden Eingriffe in die Natur werden wertgleich ausgeglichen. Soweit dies im Plangebiet nicht möglich ist, erfolgt dies auf externen Ausgleichsflächen.
Dass die Einwanderheberin mit selben Schreiben großes Interesse am Erwerb von Grundstücksflächen im Neubaugebiet bekundet, lässt bei aller Kritik eine grundsätzliche Zustimmung zu der Planung vermuten.
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 23.07. bis 23.08.2021 statt.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEB) hatte allgemeine Hinweise zu Bergbau- und Leitungsrechten. Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB die entsprechenden Leitungsträger beteiligt. Bedenken seitens der Leitungsträger wurden nicht geäußert.
Die Polizeiinspektion Hannover (Kompetenzzentrum Urbane Sicherheit) hatte Hinweise zur Ausführungsplanung, die im Planvollzug Berücksichtigung finden sollten.
Die Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Fuhrberg) und die Region Hannover haben gegenüber der waldrechtlichen Ersatzmaßnahme Bedenken geäußert. Letztere hat auch Bedenken bezüglich der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsbewertung eingebracht.
Stellungnahme der Verwaltung
Bezüglich der Waldumwandlung ist festzuhalten, dass der ca. 0,8 ha große Pappelforst des Steinbruchsfelds aus naturschutzfachlicher Sicht keine hohe Wertigkeit besitzt. Die Fläche der Ersatzaufforstung unterliegt bereits der Sukzession und wird nun mit standortgerechten heimischen Bäumen ergänzt, so dass 30% der Fläche mit Bäumen aufgeforstet wird. Zweifelsohne wird der neue Wald aus naturschutzfachlicher Sicht im Vergleich zur entfallenden Pappelforst eine höhere Wertigkeit erlangen.
Zu den Bedenken der Region bezüglich der Ausgleichsfläche weist die Verwaltung darauf hin, dass diesem Verfahren 3 ha Fläche zugeordnet werden, die Bestandteil einer ca. 15,5 ha großen Gesamtmaßnahme sind, die in inhaltlicher Abstimmung mit UNB der Region Hannover erfolgt.
Kleinere inhaltliche Abweichungen sind in der Erfahrung des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün begründet, insbesondere im Hinblick auf die extensive landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen. Insgesamt werden die Vorgaben als praxisbezogener und den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsverläufen angepasster beurteilt.
Auf die geforderten textlichen Festsetzungen zur detaillierten Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen kann im Bebauungsplan verzichtet werden, da diese vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt werden und dabei alle naturschutzfachlichen Aspekte hinreichend berücksichtigt werden.
Zusatzantrag
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 01.11.2017 einen fünf Punkte betreffenden Zusatzantrag (Drs. 2671/2017) beschlossen, auf den die Verwaltung inhaltlich mit der Informationsdrucksache Nr. 1845/2019 eingegangen ist.
Petition
Im Jahr 2019 wurde von der Bürgerinitiative Steinbruchsfeld eine Petition "Stoppt die Abholzung in Hannover" eingebracht. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, der Petition nicht zu folgen (Drs. 0066/2020).
Anträge
1. Drs. 15-1531-2021
Der Bezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 (Drs. 15-1531-2021)beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bebauungsplan eine Fläche für einen Stadtteilbauernhof zu reservieren. Dabei soll es sich um den Bereich der bisherigen Pferdewiese im Nordwesten handeln. Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und dargelegt, dass dem Antrag am vorgeschlagenen Ort nicht gefolgt werden kann, da der mit dem Erhalt der Pferdewiese einhergehende Verlust an Wohnbauland nicht mit dem Ratsbeschluss zum Wohnkonzept 2025 vereinbar wäre.
2. Drs. Nr. 15-2481/2021
Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 1.12.2021 den Antrag Drs. 15-2481/2021 beschlossen, mit dem der vorstehend beschriebene Antrag variiert wird. Anstelle eines „Stadtteilbauernhofes“ im „Bereich der bisherigen Pferdewiese“ soll auf einem „Teil der Pferdewiese“ eine „naturnahe Fläche von mindestens 0,7 ha Fläche“ vorgesehen werden. Da der Antrag beschlossen wurde, bevor die Drucksache zur öffentlichen Auslage des Bebauungsplans dem Bezirksrat zur Anhörung vorgelegt wurde, er thematisch aber direkt dem Bebauungsplanverfahren zuzuordnen ist, soll darüber im Rahmen dieses Auslagebeschlusses mitentschieden werden. Im Entwurf des Bebauungsplans wird dem Antrag insofern gefolgt, als eine über 1 ha große Fläche als naturnah gestalteter Grünzug festgesetzt wird. Dieser ist in Teilen deckungsgleich mit der heutigen Pferdewiese, bezieht aber auch westlich und östlich angrenzende Flächen mit ein, um eine Verbindung zum Siegelwäldchen bzw. zur ehemaligen Stadtbahntrasse zu gewährleisten. Tierhaltung kann hier allerdings nicht ermöglicht werden, da die dafür erforderlichen Emissionsabstände zum allgemeinen Wohngebiet erhebliche Teile der geplanten Wohnbebauung verhindern und damit dem Ratsauftrag zur Schaffung von Wohnbauland entgegenstehen würden.
Der im Antrag geäußerten Befürchtung, die im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Dichte beeinträchtige die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner*innen, kann entgegengehalten werden, dass das Steinbruchsfeld-Ost im Vergleich der aktuellen hannoverschen Neubaugebiete die niedrigste Verdichtung aufweist. Während das Verhältnis von Bruttogeschossfläche zu Nettobauland hier 0,99 beträgt, liegt es in Gebieten vergleichbarer Größe und Lage z.B. bei 1,61 im Buchholzer Grün, 1,92 im Vitalquartier oder 2,35 im Benther Blick. Das geplante Quartier ist in ein Netz hochwertiger Grün- und Freiflächen eingebunden, zu denen der Stadtteilpark, das Siegelwäldchen, der Stadtpark, der Misburger Wald und der Mittellandkanal zählen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.