Drucksache Nr. 2444/2013 N1:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2444/2013 N1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / Bothfelder Kirchweg

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Mai 2012 hat die Firma Gundlach GmbH & Co. KG einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Bothfelder Kirchweges gestellt. Beabsichtigt ist, auf der vorhandenen Hofanlage Bothfelder Kirchweg Nr. 6 mit dem Gebäudebestand und den dazugehörenden Freiflächen eine an die Nachbarschaft angepasste Nachnutzung zu ermöglichen und die direkt angrenzenden unbebauten Flächen mit in das Nutzungskonzept zu integrieren. Insofern sollen mit der Errichtung von Wohnungen in unterschiedlichen Bauformen, die beidseitig bestehenden Siedlungsbereiche miteinander verknüpft und der heutige Ortsrand in Richtung Bothfelder Anger arrondiert werden.

Über das Plangebiet verläuft die Darstellung einer Grünverbindung mit U-Bahn-Darstellung als Vorbehaltsfläche für den U-Bahn-Bau. Um das Baugebiet Bothfelder Kirchweg entwickeln zu können, ist die Herausnahme der nicht mehr verfolgten U-Bahn-Verbindung zwischen Endhaltestelle "Alte Heide" der Stadtbahn-Linie 2 und der Kirchhorster Straße aus dem Flächennutzungsplan erforderlich (für den Abschnitt zwischen der Endhaltestelle und der Sutelstraße besteht im Nahverkehrsplan 2008 noch die Darstellung als "langfristige Planungsoption / freigehaltene Trasse"). Die Grünverbindung diente der Flächensicherung der U-Bahn-Trasse und ist somit keine eigenständige Darstellung. Zudem wäre sie wegen der bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Im Heidkampe / Dreihornstraße und Sutelstraße / Hintzehof nicht zu realisieren. Daher soll auch diese Darstellung künftig entfallen. Entsprechend der tatsächlichen bzw. geplanten Nutzung soll stattdessen „Wohnbaufläche", „Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" (für die tatsächlich von der Schule genutzten Flächen für das Schulzentrum Bothfeld) dargestellt werden.


Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 04.03.2013 bis 10.04.2013 durchgeführt und die eingegangenen Stellungnahmen in die Begründung eingearbeitet. In diesem Rahmen wurde auch die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün eingeholt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan weiter führen zu können.


Hinweis zur Neufassung:
Im Rahmen der Anhörung im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 18.12.2013 zur Drucksache 2444/2013 wurde der Wunsch geäußert, die Fläche für Gemeinbedarf – Schule“ so zu dimensionieren, dass eine ausreichend große Entwicklungsfläche für Schulzwecke vorgehalten wird. Diesem Anliegen wird mit der Neufassung der Drucksache gefolgt und die Fläche für Gemeinbedarf - Schule" entsprechend dem heutigen Umfang dargestellt.
61.15 
Hannover / 12.02.2014