Drucksache Nr. 2441/2008:
Jugend Ferien-Service
Festsetzung von Nutzungsentgelten 2009

Inhalt der Drucksache:

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2441/2008
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Jugend Ferien-Service
Festsetzung von Nutzungsentgelten 2009

Antrag,

1. den Entgelten für die Benutzung des Sommercamps Otterndorf „Hinrich-Wilhelm-Kopf“, des Feriendorfes Eisenberg „Günter Richta“ und der Freizeitanlage Wennigsen für 2009 zuzustimmen,

2. den Betriebsleiter des Betriebes zu ermächtigen, jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen,

3. den Betriebsleiter zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen vereinbaren zu können und

4. die beigefügte „Finanzielle Regelung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen des Jugend Ferien-Service ab 2009“ zu beschließen und den Betriebsleiter zu ermächtigen, die Regelung jährlich analog zu Ziffer 2 anzupassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen wurden bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2009 berücksichtigt. Dieser wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2009 der Landeshauptstadt Hannover vorgelegt.

Begründung des Antrages

zu 1.
Der letzte Drucksachenbeschluss zu den Entgelten erging mit dem Wirtschaftsplan 2006 (DS 2303/2005). In 2008/2009 hat der Betrieb erhebliche Kostensteigerungen durch die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, eine erhebliche Verteuerung der Lebensmitteleinstandskosten und eine Steigerung der Raumnebenkosten zu verkraften. Die Nutzungsentgelte 2009 für die Einrichtungen sind somit anzupassen.

Vorgeschlagen wird eine Preisanpassung um durchschnittlich 5 - 7% (Anlage 1-3). Im Einzellfall sind bei sehr personal- oder energieintensiven Angeboten höhere Steigerungen notwendig.

Die mit der o.g. Drucksache beschlossene Delegation für Preisanpassungen von bis zu 4 % auf den Betrieb ist daher nicht ausreichend und macht einen neuen Ratsbeschluss notwendig. Der mit dem Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Hannover vorgelegte Wirtschaftsplan 2009 des Betriebes basiert auf den vorgeschlagenen Entgelten.

zu 2.
Wie bereits mit Drucksache 2303/2005 beschlossen, soll der Betriebsleiter die Möglichkeit erhalten, jährliche Preisanpassung bis zur Höhe von jeweils 4 % eigenständig vornehmen zu können, ohne einen Ratsbeschluss herbeiführen zu müssen. Der bestätigende Beschluss ist notwendig, da das Rechnungsprüfungsamt die in Drucksache 2303/2005 gewählte Formulierung als zu unbestimmt beanstandet hat. Es erfolgt daher die Klarstellung, dass Rundungsbeträge auf den nächsten vollen Eurobetrag von der Prozentgrenze ausgenommen sind und die Delegation zu einer jährlichen Preissteigerung berechtigt.

zu 3.
Aufgrund der sich laufend ändernden Marktgegebenheiten ist es erforderlich, durch differenzierte Preis-/Leistungspakete auch auf spezielle Kundenanfragen oder Belegungssituationen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang muss einem Betrieb wie dem Jugend Ferien-Service die erforderliche Flexibilität eingeräumt werden, hier schnell und gezielt handeln zu können. Nur so kann eine hohe Kundenzufriedenheit und eine zufriedenstellende Belegung auf Dauer gesichert werden. Es ist daher notwendig, dem Betriebsleiter die erforderliche Handlungsfreiheit einzuräumen, in begründeten Ausnahmefällen von den Preislisten, Standardkonditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen zu können.

zu 4.
Der Jugend Ferien-Service ist zum Betrieb der Einrichtungen auf einen großen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angewiesen. Jährlich werden bis zu 750 Menschen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den Einrichtungen beschäftigt. Diese führen als Teamerinnen und Teamer unsere Ferienprogramme durch, sichern die Freizeitangebote in den Einrichtungen oder unterstützen uns beim Betrieb der Anlagen. Sie erhalten neben einer geringen Aufwandsentschädigung, eine Fahrtkostenerstattung und eine Ermäßigung für mitreisende Familienangehörige. Die Regelungen bestehen seit Gründung des Jugend Ferien-Service, sie wurden vom ehemaligen Verein für Freizeitpädagogik und Jugendhilfe übernommen. Ein Ratsbeschluss wird notwendig, da nach Gründung des Netto-Regiebetriebes die Festsetzung der Entschädigungsregelung (Anlage 4) nunmehr gem. § 40 Abs. 1 Zif. 7 NGO dem Rat der Landeshauptstadt obliegt.

Die bestehende Regelung läuft zum Abschluss der Saison 2008 aus. Für 2009 wurden die Fahrtkostenerstattung und die Aufwandsentschädigung für Teamerinnen und Teamer leicht angehoben. Die Preise für mitreisende Familienangehörige wurden im Gegenzug analog des Erhöhungsbetrages für Gäste angehoben.

Zur Verwaltungsvereinfachung soll der Betriebsleiter ermächtigt werden, die finanzielle Regelung jährlich analog zu Beschlussantrag Ziffer 2 anzupassen. Damit werden die Entgelte an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt und für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verläßlichen Planungsgrößen.

51.5  Jugend Ferien-Service
Hannover / 16.10.2008