Drucksache Nr. 2441/2007:
Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2441/2007
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd -
Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 566, 2. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Mit diesem Beschluss werden die uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des bisher festgesetzten Kerngebietes eingeschränkt. Insbesondere Einzelhandelsnutzungen sind an diesem Standort im nunmehr festgesetzten Sondergebiet "Büro und Verwaltung" nicht mehr möglich. Ein Einzelhandelsstandort südlich der Gerhard-Lossin-Straße / Ecke Heisen- bergstraße zeigt hinsichtlich der Verträglichkeit mit dem Roderbruchmarkt deutliche Risiken.

Mit den planungsrechtlichen Festsetzungen soll daher die Nahversorgung für die Bewohner des Wohngebietes Roderbruch durch das vorhandene Einkaufszentrum Roderbruchmarkt als zentraler Versorgungsbereich gesichert werden. Die Sicherung der Nahversorgung ist im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Thema, da eine funktionierende Nahversorgung insbesondere für immobile Bevölkerungsgruppen von grundlegender Bedeutung ist. Dies trägt zu einer Reduzierung von Verkehrswegen und Einkaufsfahrten bei.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Mitte fasste am 01.03.2007 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Planungsziel, statt des bisher festgesetzten uneingeschränkten Kerngebietes im Bebauungsplan Nr. 566 ein sonstiges Sondergebiet (SO) "Büro- und Verwaltung" auszuweisen. Zielsetzung war der Ausschluss des Einzelhandels an dieser Stelle, um den Fortbestand des Roderbruchmarktes als zentralen Versorgungsbereich zu sichern und das Plangebiet entsprechend der vorhandenen Nutzung weiterhin vorrangig als Standort für Büro- und Verwaltungsnutzungen zu erhalten. Diese Planungen sollen mit dem vorliegen Beschluss weitergeführt werden.

Die Bebauungsplanänderung umfasst lediglich eine textliche Änderung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Sie ist als Analge 3 beigefügt. Danach wird ein sonstiges Sonder- gebiet (SO) "Büro und Verwaltung" festgesetzt. Zulässig sind Büro- und Verwaltungs- gebäude sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Die übrigen Fesetsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 566 gelten fort.

Im Vorfeld waren im Zusammenhang mit dem Nahversorgungskonzept der Stadt Hannover im Stadtgebiet sieben Standorte in Bezug auf eine Ansiedlung von großflächigen Vollversorgern zur qualitativen Ergänzung des Nahversorgungangebotes überprüft worden.

Einer der Standorte liegt südlich angrenzend an den vorhandenen Roderbruchmarkt. In Frage kamen hier drei brach liegende Grundstücksareale. Zum Überprüfungsumfang gehörten u. a. eine "Tragfähigkeits- und Wirkungsanalyse für einen Verbrauchermarkt" (Einzelhandelsgutachten) sowie eine "Verkehrsuntersuchung zur Standortauswahl und Erschließung eines Vollsortimenters" (Verkehrsgutachten). Im Ergebnis nannten beide Gutachter die Brachfläche nördlich der Gerhard-Lossin-Straße und südwestlich des Roderbruchmarktes als günstigsten Standort. Dieser Standort befindet sich nördlich und außerhalb der vorliegenden Bebauungsplanänderung. Für die in der Nordost-Ecke des Geltungsbereichs dieser Bebauungsplanänderung und südlich der Gerhard-Lossin-Straße gelegene Brachfläche wurde aufgrund der durch die große Entfernung nicht zu erzielenden Verknüpfung mit den Bestandsstrukturen des Roderbruchmarktes keine Empfehlung ausgesprochen.

Für diese Brachfläche war zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage für einen Vollversorger mit 3.500 m² Verkaufsfläche eingegangen, die zwecks Sicherung des vorhandenen Roder- bruchzentrums nördlich der Stadtbahn auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung, vom 15.06.2005 zurückgestellt wurde. Am 28.04.2006 trat die Veränderungssperre Nr. 78 für den Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd - in Kraft mit der Zielsetzung, einerseits den Fortbestand des Roderbruchmarktes als zentralen Versorgungsbereich zu sichern und andererseits das vorhandene uneingeschränkte Kerngebiet vorrangig als Standort für Büro- und Verwaltungsnutzungen zu erhalten.

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Da auf die Geltungsdauer die Zeiten einer Zurückstellung individuell anzurechnen sind, wirkt die Veränderungssperre für das von der Zurückstellung betroffene Grundstück nur für ein Jahr. Zur weiteren Sicherung der Planung musste die Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Eckgrundstück deshalb verlängert werden (Satzung über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 78 für das Eckgrundstück Gerhard-Lossin- Straße / Heisenbergstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd -). Diese Verlängerung trat am 13.04.2007 in Kraft.


Die Bekanntgabe der Planungsziele im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung fand vom 05.04.2007 bis zum 04.05.2007 statt. In dieser Zeit gingen keine Bedenken und Anregungen ein.

Allerdings sind im Laufe des Planverfahrens einige Schreiben eingegangen, die sich jedoch nicht direkt auf die vorliegende Bebauungsplanänderung beziehen. Sie beziehen sich vielmehr auf die mögliche Lage eines geplanten Einzelhandelsstandortes zur Ergänzung des Roderbruchmarktes. Hierbei wird ein Standort außerhalb der Bebauungsplanänderung favorisiert, der sich unmittelbar angrenzend an den Roderbruchmarkt an der Winkelriede befindet. In einem weiteren Schreiben werden Bedenken hinsichtlich einer befürchteten Existenzbedrohung einer Apotheke vorgetragen, wenn im Bereich Roderbruchmarkt ein zusätzliches SB-Einkaufszentrum mit ergänzenden Läden wie Apotheke und Drogerie angesiedelt würde. Diese Bedenken und Anregungen sind in die Akten aufgenommen worden. In den entsprechenden künftigen Bebauungsplanverfahren werden sie mit in die Abwägung eingestellt werden.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 4.

Um die Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.


61.11 
Hannover / 09.10.2007