Informationsdrucksache Nr. 2440/2021:
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Stufenplans im Rahmen der Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung

Inhalt der Drucksache:

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2440/2021
2
 

Sachstandsbericht zur Umsetzung des Stufenplans im Rahmen der Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote richten sich generell an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Durch den Bericht entstehen keine finanziellen Auswirkungen.




Mit der DS Nr. 1714/2018 wurde ein weiterer Baustein im Rahmen der Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung beschlossen. Der Stufenplan als eine mittel- bis langfristige Planung, mit dem Ziel der Zusammenführung der verschiedenen Betreuungsangebote am Standort Grundschule soll dazu beitragen, vorhandene Räume für die Ganztagsgrundschule zu nutzen und so das Erfordernis neue Räume zu schaffen reduzieren. Nicht zuletzt ist das Vorgehen auch eine sinnvolle pädagogische Zusammenführung, da Kinder am Nachmittag nicht mehr in verschiedene Betreuungssettings gebracht werden. Die Umnutzung vorhandener Räume ermöglicht eine Qualitätssteigerung der Ganztagsgrundschulen, da den Kindern somit gemeinsam nutzbare und größere Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Seit Anfang 2019 fanden Planungsgespräche zur Überführung der am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangebote für Grundschulkinder an bestehenden Ganztagsgrundschulen statt.


Zum Schuljahr 2020/21 konnten für folgende Schulstandorte die Betreuungsangebote in die Ganztagsschule überführt werden:
  • GS Groß-Buchholzer-Kirchweg (30 Plätze schulergänzende Betreuungsmaßnahme)
  • GS Am Sandberge (20 Plätze schulergänzendes Betreuungsangebot)
  • GS Albert-Schweitzer-Schule (24 Plätze schulergänzende Betreuungsmaßnahme)
  • GS Egestorffschule (20 Plätze schulergänzendes Betreuungsangebot)

Zum Schuljahr 2021/22 wurden die Betreuungsangebote an folgenden Schulstandorten in die Ganztagsschule überführt:

  • GS Alemannstraße (40 Hortplätze)
  • GS Gebrüder-Körting-Schule (10 Hortplätze) - Überführung einer ersten Gruppe

Mit folgenden Schulstandorten wird aktuell, in Abstimmung mit den Akteur*innen vor Ort, der Überführungsprozess vorbereitet:

  • GS Tiefenriede (40 Hortplätze) - Überführung vorauss. zum SJ 2022/23
  • GS Kurt-Schumacher-Schule (20 Hortplätze) - Überführung zum SJ 2023/24
  • GS Tegelweg (40 Hortplätze) - Überführung mit Fertigstellung des Neubaus vorauss. zum SJ 2023/24
  • GS Mühlenberg (40 Hortplätze) - Überführung mit Fertigstellung des Neubaus vorauss. zum SJ 2024/25
  • GS Mengendamm (60 Hortplätze) - Überführung mit Fertigstellung des Neubaus vorauss. zum SJ 2025/26
  • GS Vinnhorst (32 Hortplätze und 20 Plätze der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme) - Überführung mit Fertigstellung der Sanierung vorauss. zum SJ 2025/26
  • GS Kestenerstraße (40 Hort- und 12 Plätze der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme) - Überführung mit Fertigstellung der Sanierung vorauss. SJ 2025/26

Für eine Überführung der Betreuungsangebote sind gemäß der Anlage 1 der DS 1714/2018 folgende weitere Ganztagsgrundschulstandorte vorgesehen:

  • GS Wilhelm-Busch-Schule (40 Hortplätze)
  • GS Beuthener Straße (40 Hortplätze)
  • GS Hägewiesen (20 Plätze schulergänzendes Betreuungsangebot)
  • GS Fridtjof-Nansen-Schule (40 Hortplätze)
  • GS Heinrich-Wilhelm-Olbers (20 Plätze schulergänzendes Betreuungsangebot)
  • GS Kastanienhof (20 Plätze schulergänzendes Betreuungsangebot)
  • GS Fichteschule (40 Hortplätze)


Bezogen auf die weiteren Horte außerhalb von Schulstandorten (in der Regel in Kindertagesstätten integriert) ist festzustellen, dass mit der Ausweitung der Ganztagsschulen und der damit einhergehenden Qualitätssteigerung, die Nachfrage nach Hortplätzen kontinuierlich sinkt.

Sofern eine Hortgruppe nicht mehr vollständig belegt werden kann, besteht die Möglichkeit auf Antrag des Trägers durch Umwandlung in Krippen- und Kindergarten, rechtsanspruchsrelevante Plätze in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten zu schaffen.
Entsprechende Umwandlungsgespräche erfolgen sodann in enger Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung.
Im Rahmen der Drucksache 1714/2018 Anlage 4 wurde eine Gesamtübersicht der bereits erfolgten und geplanten Umwandlungen beigefügt, die nunmehr darauf aufbauend Umwandlungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 darstellen.


Umwandlung von Hortplätzen in Krippen-/Kindergartenplätze


Aufgabe Krippe Kindergarten

2019 108 30 45


2020 50 0 50


2021 20 15 0

Es konnten 178 Hortplätze umgewandelt werden, zugunsten von 45 Krippen- und 95 Kindergartenplätzen.
Die Differenz zwischen den Hortplätzen und den geschaffenen Krippen- und Kindergartenplätzen erklärt sich aufgrund der unterschiedlichen Gruppengrößen.


Wie auch in der Vergangenheit hat die Verwaltung für die entsprechenden Maßnahmen, standortbezogene Drucksachen zur Beschlussfassung vorgelegt.

51.42 
 / 11.11.2021