Informationsdrucksache Nr. 2440/2015:
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2014

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und Personalausschuss
 
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2440/2015
2
 

Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2014

1. Höhe der Mittel im Jahr 2014

Nach Beschlusslage der Landeshauptstadt Hannover ist 1 % des gesamten Personalkostenansatzes als Frauenfördermittel einzusetzen, die auf der Grundlage der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern analog der darin ausgewiesenen Ziffern aufzuwenden sind.

Dies bedeutete im Jahr 2014 einen Betrag in Höhe von 4,66 Mio. € (siehe Anlage 1). Von diesem Betrag wurden 1,1 Mio. € in einen „zentralen Topf“ eingestellt, um daraus frauenfördernde Maßnahmen finanzieren zu können. Die verbleibenden 3,56 Mio. € waren Bestandteile der Personalkostenansätze der Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten und bildeten den sogenannten Eigenanteil.

Der Eigenanteil stellt sicher, dass alle Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten eigenverantwortlich zu einer zielgerichteten Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen beitragen.

Zu Beginn jeden Jahres wird die Entwicklung der aus dem zentralen Etat finanzierten Maßnahmen durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Dabei wird rückblickend betrachtet, wo Schwerpunkte der Finanzierung lagen und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen.

2. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2014

Für Maßnahmen, die aus dem zentralen Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollten, musste vom jeweiligen Fachbereich, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall gesondert beantragt und begründet werden.


Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel entschied auf Grundlage der eingereichten Anträge sowie im Rahmen der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden konnte. Diese Richtlinien listen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Gleichstellung auf. Sie beziehen sich auf Stellenbesetzungsverfahren, Aus- und Fortbildung, Arbeitsorganisation, sowie auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer. Für die Bewilligung von Frauenfördermitteln relevante Themen sind außerdem die Schwerpunkte Personalplanung, Beurlaubung, Arbeitszeitreduzierung (s. auch Kopfzeile der Anlage 2).

Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der zentralen Mittel ist das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung für in der Regel maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem Budget einplanen.

Obwohl grundsätzlich zusätzliche Personalkosten für die Umsetzung von frauen- und gleichstellungsfördernden Maßnahmen aus dem zentralen Budget finanziert werden, können in Einzelfällen auch Kosten, die strukturellen Verbesserungen der Arbeitssituation von Frauen bzw. der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen, übernommen werden. In 2014 war das jedoch nicht der Fall.

Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten im Jahr 2014 eine Zahlung aus zentralen Mitteln erhalten haben.
Hier lässt sich – wie auch in den Vorjahren – feststellen, dass insbesondere Bereiche mit einem höheren Frauenanteil ihrer Beschäftigten größere Beträge aus dem zentralen Etat zuerkannt bekamen (z. B. der Fachbereich Jugend und Familie, Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro sowie Fachbereich Senioren).

Allerdings haben 2014 auch Fachbereiche mit einem geringeren Anteil weiblicher Beschäftigter Maßnahmen durchgeführt, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün in 2014 (27,93% Frauenanteil) 29.626,- € bewilligt und die Feuerwehr (6,65% Frauenanteil) konnte mit 13.211,- € unterstützt werden. In der Darstellung in Anlage 1 wird beim Fachbereich Sport und Bäder hinsichtlich des Stichtages (allgemein 31.12.2013) auf den Stichtag 30.06.2014 vorgegriffen, da zu Beginn des Jahres 2014 der Fachbereich neu gebildet wurde und deshalb keine vergleichsfähigen Daten abgebildet werden konnten.

2.1 Geförderte Maßnahmen

Um zu verdeutlichen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem zentralen Etat gefördert wurden und wie die Gewichtung in den letzten Jahren lag, sind nachfolgend die Jahre 2010 bis 2014 dargestellt. Im Unterschied zu den Vorjahren wurde die Tabelle um 4 Arten von Maßnahmen erweitert (Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist, Personalersatz bei Beschäftigungsverbot, Aufteilung einer Stelle und Wiedereingliederung), um tendenzielle Entwicklungen zu veranschaulichen.

Maßnahme
Ausgaben
2014
Ausgaben
2013
Ausgaben
2012
Ausgaben
2011
Ausgaben
2010
Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist
91.554,-
63.385,-
51.358,-
55.850,-
57.565,-
Personalersatz bei Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzbestimmungen

45.751,-
29.053,-
12.959,-
7.890,-
50.042,-
Beschäftigung von Mitarbeiter/innen während der Elternzeit
64.562,-
119.479,-
231.551,-
224.731,-
246.617,-
Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung
13.547,-
23.187,-
17.721,-
14.820,-
63.426,-
Aufteilung einer Stelle in zwei mal 30 Std. oder 25 u. 30 Std.
90.241,-
57.505,-
16.535,-
13.846,-
5.304,-
Arbeitszeiterhöhung von Teilzeit-beschäftigten
147.518,-
125.868,-
82.832,-
70.447,-
67.859,-
Personalersatz für längere Krankheits-, / Kur-, Fortbildungszeiten
65.751,-
170.145,-
133.141,-
132.567,-
71.477,-
(Wieder-)Eingliederung, sofern bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann
133.962,-
45.147,-
65.285,-
0,-
0,-
Sonstiges
298.867,-
410.188,-
279.348,-
74.904,-
184.792,-

Es ist festzustellen, dass sich die kontinuierliche Steigerung bei der Förderung der Maßnahme „Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist“ fortsetzt. In den Fachbereichen Bibliothek Schulen, Museen und Kulturbüro (43,401.- €),
Finanzen (31.108,- €), sowie Recht und Ordnung (10.616,- €) wurden die meisten Mittel beantragt (zu allen nachfolgenden Zahlen s. auch Anlage 2).

Die Förderung der Maßnahme „Beschäftigung von Mitarbeiter/innen während der Elternzeit“ hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich verringert (von 2013 mit ca. 120.000 € auf 2014 mit ca. 65.000 €). Förderung zu dieser Maßnahme beantragten insbesondere das Büro des Oberbürgermeisters (23.248,- €), der Fachbereich Personal und Organisation (20.622.- €) und der Fachbereich Jugend und Familie (11.990,- €).
Diese Entwicklung ist vermutlich dem Umstand geschuldet, dass nur noch wenige Frauen nach der Geburt ihres Kindes eine längere Elternzeit beantragen. Die kürzeren Elternzeiten von ca. 1 – 1,5 Jahren werden dann vollständig für die Betreuung der Kinder genutzt, ohne zusätzlich stundenweise elternzeitunschädlich tätig zu sein.


Auch die Zahlenfolge bei der Maßnahme „Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung“ lässt sich in diesem Zusammenhang interpretieren. Im Allgemeinen legen sich inzwischen die Kolleginnen zu Beginn der Zeit von Mutterschutz bzw. Elternzeit konkret und mit kürzerer Frist fest, wie lange sie zu Hause bleiben. Eine vorzeitige Rückkehr auf ihre augenblicklich anderweitig befristet vergebene Stelle erfolgt seltener. Mit ca. 8.000 € wurden im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die meisten Anträge eingereicht.
Bei Rückkehr aus der Elternzeit wird sich immer stärker für eine befristete Arbeitszeitreduzierung entschieden. Um die Aufteilung einer Stelle beispielsweise in zwei mal 30 Stunden oder 25 und 30 Stunden zu ermöglichen, werden die Personalkosten für die überlappenden Stundenanteile durch Frauenfördermittel finanziert. So ist der Anstieg bei der Maßnahme „Aufteilung einer Stelle…“ sehr auffällig. Von ca. 5.000 € in 2010 auf über 90.000 € in 2014. Führend bei der Maßnahme sind die Fachbereiche Jugend und Familie (27.149,- €), Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro (18.683,- €) sowie Planen und Stadtentwicklung
(18.142,- €).
Auch bei der Maßnahme „Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten“ setzt sich der stetige Anstieg von Beantragungen der letzten Jahre fort. Mit fast 88.000 € hat der Fachbereich Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro die meisten Mittel in Anspruch genommen, gefolgt vom Fachbereich Bildung und Qualifizierung (22.007,- €).

Zur Förderung der Maßnahme „Personalersatz für längere Krankheits-, Kur- oder Fortbildungszeiten“ wurden 2014 wie auch in den Vorjahren im erheblichen Umfang aus den städtischen Alten- und Pflegezentren des Fachbereiches Senioren (44.627,- €) Anträge bewilligt. Die Pflege-Betriebe sind insgesamt mit einer sehr angespannten Personalkostenstruktur konfrontiert. Der frauenfördernde Aspekt für eine hier als Vertretungskraft eingesetzte Mitarbeiterin liegt neben einem finanziellen Vorteil in der Chance, durch neu übernommene Aufgaben eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu erfahren. Viele Beschäftigte werden durch den zunächst befristeten Einsatz befähigt, ein für sie neues Aufgabengebiet kennen zu lernen, zusätzliches Wissen zu erwerben und vorhandene Kompetenzen unter Beweis zu stellen.
Ein anderer frauenfördernder Aspekt ergibt sich im Fall der Finanzierung einer Vertretungskraft für eine längere Fortbildungszeit, wenn die Fortbildungsmaßnahme von einer Frau wahrgenommen wird. Auch hier ist insbesondere die Finanzierung von Vertretungskräften im Fachbereich Senioren zu erwähnen, die im Jahr 2014 eingesetzt wurden, um Frauen die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege oder als Fachkraft für Gerontopsychiatrie zu ermöglichen. Der befristete Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vorübergehend vakanten Stellen dient dem reibungslosen Arbeitsablauf im Fachbereich, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit und ermöglicht vielfach so erst die Bewilligung der Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme. Darüber hinaus stellt die wahrgenommene Fortbildungsmaßnahme für die Kollegin wiederum die Chance für eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung dar, oftmals verbunden mit der Möglichkeit, nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme neue Aufgaben zu übernehmen.
Auch von den Fachbereichen Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro (12.858.- €) sowie Jugend und Familie (8.266,- €) wurden Mittel für die Realisierung dieser Maßnahme beantragt.


Die Maßnahme „(Wieder-)Eingliederung von Beschäftigten, soweit die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann“ wurde in 2014 mit 133.992,- € gefördert. Sie hat mit Abstand den stärksten Anstieg bei der Mittelbeantragung erfahren. Beschäftigte, die aus bestimmten Gründen, z.B. Gesundheit oder Alter, ihre bisherige Aufgabe nicht mehr ausüben können, sind gezielt für andere Tätigkeitsfelder zu fördern. Des Weiteren soll das Ziel verfolgt werden, Frauen durch Hospitationen auf anderen Arbeitsplätzen nach der Rückkehr aus einer langen Beurlaubung (Zeit der Kinderbetreuung) die Möglichkeit zu geben, die Erfordernisse der aktuellen beruflichen Tätigkeit kennen zu lernen, insbesondere wenn bei längerer Beurlaubung kein Anspruch auf die frühere Stelle gegeben ist.

Beispielsweise haben sich im Kindertagesstättenbereich die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verändert. Mit der Teilnahme an verschiedenen Fortbildungen und Nachqualifizierungen vor Ort in einer Kindertagesstätte wird den Berufsrückkehrerinnen ermöglicht, sich fehlende Fachkenntnisse anzueignen. So liegt der Betrag des Fachbereichs Jugend und Familie bei 58.390,- €, gefolgt vom Fachbereich Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro mit 31.548,- € und vom Fachbereich Soziales mit 28.567,- €.

Auch 2014 wurden beantragte Maßnahmen, die nicht von den Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Landeshauptstadt Hannover und den darin ausgewiesenen Ziffern erfasst werden, nach umfassender Beratung vielfach unterstützt und gefördert, sofern offensichtlich frauenfördernde Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Die in der „Gleichstellungsrichtlinie“ eröffnete Möglichkeit, die dort benannten Kriterien nicht als starren, abschließenden Maßnahmenkatalog zu verstehen, sondern in Einzelfällen unter dem Begriff „Sonstiges“ eine finanzielle Frauenförderung herzustellen, wurde 2014 mit einer Förderungssumme in Höhe von 298.867,- € umgesetzt.
Von diesem Betrag wurden allein dem Fachbereich Jugend und Familie 141.517,- € für Maßnahmen bewilligt, gefolgt vom Fachbereich Senioren mit 48.158.- € und den Fachbereichen Bildung und Qualifizierung mit 35.627,- € sowie Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro mit 34.057,- €.

Insgesamt konnten 2014 in 10 Fällen Männer Maßnahmen der Frauenförderung indirekt in Anspruch nehmen. Beim Fachbereich Senioren waren bei 6 Bewilligungen auch Männer als Personalersatz für längeren Krankheitsausfall in den Pflegeheimen im Einsatz. Bei 2 Anträgen (Fachbereich Jugend und Familie sowie Fachbereich Bildung und Qualifizierung) konnten Männer aufgrund von Stellenaufteilungen von bewilligten Maßnahmen profitieren. In einem Fall wurde wegen vereinbarkeitsbedingter Stundenreduzierung eines Kollegen die Nachbesetzung über Frauenfördermittel stundenmäßig ergänzt. Im Fachbereich Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro kamen 2 Kollegen sowohl als Ersatz für eine Kollegin im Mutterschutz als auch für den Ersatz einer Kollegin, die in längerer Fortbildung weilte, zum Einsatz.

2.2 Abgelehnte Anträge

Es konnten auch in 2014 umfangreich frauen- und gleichstellungsfördernde Maßnahmen realisiert werden. Lediglich ca. 148.00 € wurden vom Etat in Höhe von 1,1 Mio. € nicht ausgeschöpft.
Abgelehnt wurden einige Anträge damit, dass durch den Einsatz einer Vertretungskraft keine zusätzlichen Personalkosten entstanden sind. In einem Fall war kein Befristungsgrund für die vorübergehende Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft erkennbar. In einigen Fällen handelte es sich um die Finanzierung von personalwirtschaftlich bedingten Maßnahmen, die weder einen frauenfördernden Aspekt beinhalteten noch der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienten. Außerdem war in einem Fall die maximale Förderdauer der in den Vorjahren bewilligten Maßnahme bereits abgelaufen.

3. Ausblick auf die Vergabe zentraler Frauenfördermittel ab Januar 2015

Aktuell (Stand Oktober 2015) wurden bereits ca. 835.000 € zur Unterstützung und Umsetzung von Maßnahmen eingesetzt, die der Frauenförderung, der Qualifizierung von Frauen oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zuzurechnen sind.
Darüber hinaus liegen weitere Anträge vor, die nach der Erörterung in der Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel erfahrungsgemäß positiv entschieden werden können.

In 2015 wird wieder ein Teil der Kosten für eine Qualifizierung von Beschäftigten zu Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkräften über Frauenfördermittel finanziert werden. Ähnlich wie in 2013 besteht das Ziel darin, Mitarbeiterinnen aus den unteren Lohngruppen für höherwertige Tätigkeiten zu qualifizieren. Des Weiteren ist die Kostenübernahme gemäß der Kooperationsvereinbarung zur Kindernotfallbetreuung (Fluxx) als strukturelle Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bereits bewilligt worden. Diese Kinderbetreuung bietet Eltern im Notfall sofort Beratung und Unterstützung, wenn die Regelbetreuung ausfällt und im persönlichen Umfeld keine Lösung organisiert werden kann.

18.13
Hannover / 02.11.2015

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.1 
Hannover / 02.11.2015