Antrag Nr. 2440/2004:
Dringlichkeitsantrag von Frau Klindt-Krause zur Förderung der Kleinen Kindertagesstätten in Trägerschaft der Vereine "Die Baufrösche e.V." und "Die Moorrüben e.V."

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Frau Klindt-Krause

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Frau Klindt-Krause zur Förderung der Kleinen Kindertagesstätten in Trägerschaft der Vereine "Die Baufrösche e.V." und "Die Moorrüben e.V."

Antrag,

zu beschließen,
die Kleinen Kindertagesstätten der Vereine „Baufrösche e.V." und „Moorrüben e.V." mit laufenden Zuwendungen (gemäß der Förderrichtlinien für Elterninitiativen/ gemeinnützige Vereine) ab dem 01.08.2005 zu fördern.

Begründung

Die Vereine „Baufrösche e.V." und „Moorrüben e.V." erhielten 1997 die Betriebserlaubnis für die Führung Kleiner Kindertagesstätten. In beiden Einrichtungen werden je 8 Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres betreut.
Bereits 1997 wurden die Gruppen von der damaligen Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung grundsätzlich als förderungswürdig empfohlen.
Seit Januar 2000 erhalten beide Einrichtungen laufende Zuwendungen in Höhe des halben Sockelbetrages gemäß den Förderrichtlinien für Elterninitiativen / gemeinnützigen Vereinen sowie die Erstattung ausfallender Elternbeiträge. Die restliche Summe des Sockelbetrages wird zur Zeit noch vom Studentenwerk Hannover übernommen.
Bereits mit Schreiben vom 04.03.2004 hat das Studentenwerk die Vereinbarung zwischen der Stadt Hannover und dem Studentenwerk Hannover über die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen „Moorrüben e.V. und Baufrösche e.V. zum 30.06.2004 gekündigt.
Die Vereine haben daraufhin bei dem Fachbereich Jugend und Familie Anträge auf künftige Förderung durch die Stadt entsprechend der Förderrichtlinien gestellt.

Da diese abgelehnt wurden, hat das Studentenwerk Hannover entgegen seiner Ankündigung die Zahlung fortgesetzt um die Existenz der Einrichtungen zu sichern. Nun hat das Studentenwerk Hannover aber die endgültige Einstellung der Zahlung spätestens zum 31.07.2005 angekündigt.

Die Notwendigkeit des Betriebes der Einrichtungen zur Deckung des Betreuungsbedarfes steht außer Frage. Die vorgehaltenen Plätze sind in der Kita-Fachplanung enthalten.


Eine Übernahme in die reguläre Förderung zur Existenzsicherung ist daher dringend geboten.

F. Klindt-Krause
Vertreterin der Kinderladeninitiative