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Mit dem Änderungsantrag H-0412/2021 zum Haushalt 2021/2022 hat der Rat beschlossen, von dem vorhandenen Ansatz für die Sanierung des Stadtparks (Teilfinanzhaushalt OE 67) 655.000 Euro für die Sanierung der Neuen Kapelle auf dem Stadtfriedhof Seelhorst zu nutzen und die Kapelle als Kolumbarium umzubauen. Außerdem soll im Finanzplanjahr 2023 der Ansatz im Teilhaushalt OE 67 um 605.000 Euro erhöht und eine Verpflichtungsermächtigung zulasten 2023 erstellt werden. In dem oben genannten Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2021/2022 wird Bezug genommen auf die 2019 erstellte Machbarkeitsstudie (vgl. Drs. 1843/2020). Aus der Machbarkeitsstudie geht hervor, dass die Kosten für den Umbau der Neuen Kapelle zu einem Kolumbarium auf 1.260.000 Euro geschätzt werden.
Die Verwaltung hat das Projekt konkretisiert und eine HU-Bau vorbereitet. Diese mit Kostenberechnungen hinterlegte HU-Bau geht von Kosten in Höhe von 2.099.440 Euro (inkl. 15 % Sicherheitszuschlag) für den Umbau zum Kolumbarium aus. Hinzu kommen Kosten für die Sanierung der Wege, die nach den Baumaßnahmen notwendig wird, in Höhe von 130.000 Euro (inkl. 10% Sicherheitszuschlag). Die Baukosten belaufen sich insgesamt auf 2.229.440 Euro. Gegenüber der Machbarkeitsstudie hat es keine wesentlichen Änderungen an der Planung und Gestaltung des Kolumbariums gegeben. Vielmehr lassen sich die höheren Kosten mit der Steigerung der Baukosten um 35 % seit 2019, mit Kosten für die Wegesanierung und den jeweiligen Sicherheitszuschlägen sowie den Kosten für die Planungsleistung begründen.
Zu den Baukosten kommen weitere rund 1.600.000 Euro für nicht finanzierte Kreditkosten und Abschreibungen im Ergebnishaushalt hinzu, so dass für den Umbau inklusive der Finanzierung der Kredite insgesamt rund 3.863.000 Euro veranschlagt werden müssen. Unter dem für die Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Zeithorizont (20 Jahre) und den damit verbundenen Einnahmeerwartungen lässt sich die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht darstellen.
Da der Finanzhaushalt bereits mit anderen (Pflicht-)Aufgaben auf viele Jahre vollständig verplant ist, und die Kommunalaufsicht mitgeteilt hat, zukünftig Investitionen im freiwilligen Bereich kritischen Überprüfungen zu unterziehen, besteht in der gegenwärtigen Haushaltslage keine Möglichkeit, den Umbau der Neuen Kapelle zu einem Kolumbarium zu finanzieren.
Es bestehen keine Gesder-spezifischen Auswirkungen.
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Begründung beschrieben.