Drucksache Nr. 2438/2015:
Fortführung des Altlastenprogramms der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2438/2015
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Fortführung des Altlastenprogramms der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

der Rat möge beschließen,
1. nicht benötigte Mittel des Altlastenprogramms 2012 – 2016 zur Fortführung des Programms in den Jahren 2017 und 2018 zu verwenden,
2. nicht benötigte Mittel aus dem Härtefallfonds De-Haën-Platz für Maßnahmen des Altlastenprogramms zu verwenden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei allen kommunikativen Maßnahmen und bei der Öffentlichkeitsarbeit werden, soweit wie möglich, Gender-Aspekte berücksichtigt.

Kostentabelle

Leitlinien und Kostenrahmen des Altlastenprogramms beruhen auf Beschlüssen des Verwaltungsausschusses bzw. des Rates (Drucksachen Nr. 0392/2012 bzw. 1896/2011 E1). Das Budget des Altlastenprogramms beträgt insgesamt 3,8 Mio. € für die Jahre 2012 bis 2016 (siehe auch Drucksache Nr. 2145/2012), davon 1,12 Mio. € zur Förderung privater Maßnahmen. Bisher wurden keine Förderanträge von privat gestellt. Die Ausgaben im Altlastenprogramm beliefen sich zum 15.9.2015 auf rund 1,54 Mio. €.

Die Stadt legte für die De-Haën-Sanierung einen Härtefallfonds mit einem Umfang von max. 100.000 € auf, um Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen zu unterstützen, falls diese durch die Sanierungskosten nachweislich eine unzumutbare wirtschaftliche Härte erleiden sollten (Drucksachen Nr. 0186/2010 N1). Aus diesem Härtefallfonds sind Restmittel in Höhe von 54.640 € verblieben.

Die Gelder des Altlastenprogramms und des Härtefallfonds wurden in einem Rückstellungskonto bereitgestellt.

Begründung des Antrages

Das Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover hat zum Ziel, stadteigene und vorrangig sensibel genutzte Grundstücke (z. B. Spielflächen) auf Schadstoffe zu untersuchen und ggf. zu sanieren sowie private EigentümerInnen bei der Untersuchung und Sanierung ihrer Grundstücke zu unterstützen. Über den Sachstand berichtete die Verwaltung zuletzt mit der Drucksache 691/2015.
Regulär läuft das Programm noch bis zum 31.12.2016. Es ist absehbar, dass bis dahin entgegen der ursprünglichen Planung nicht alle Mittel verwendet werden können, insbesondere, wenn es auch weiterhin keine Förderanträge privater GrundstückseigentümerInnen gibt. Daher sollen die Maßnahmen um zwei Jahre verlängert und die Restmittel zur Untersuchung und Sanierung stadteigener Flächen eingesetzt werden.
Zu Beginn des Programms waren 100 Spielflächen bekannt, die auf oder angrenzend an altlastverdächtigen Flächen lagen. Vertiefte Recherchen ergaben weitere 38 Spielflächen. Ziel ist es, bis Ende 2018 an allen 138 Spielflächen die notwendigen Untersuchungen und evtl. erforderliche Sanierungen durchzuführen. Darüber hinaus sollen die Restmittel für ausgewählte Kleingärten mit Bodenbelastungen bzw. Altlastenverdacht verwendet werden, sofern die Stadt als Grundstückseigentümerin tätig werden muss.

Aus den vorhandenen Mitteln sollen jährlich ca. 100.000 € für Personalaufwendungen abfließen. Dies ist im Stellenplan 2017 / 2018 zu berücksichtigen. Daher muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über die Fortsetzung des Programms herbeigeführt werden. Sollte sich im weiteren Verlauf des Programms ergeben, dass Geld für private Maßnahmen erforderlich ist, wird die Verwaltung eine Förderung aus dem Altlastenprogramm prüfen.
67.1 
Hannover / 02.11.2015