Antrag Nr. 2438/2004:
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Bezirksratsherr Grube zum Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2438/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von der SPD-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Bezirksratsherr Grube zum Rahmenplan Wasserstadt Limmer

Antrag,

zu beschließen:

Die Kommission Sanierung Limmer beschließt bezogen auf den Rahmenplan "Wasserstadt", wie in der Sitzung der Sanierungskommission Limmer am 06.09.2004 vorgestellt, folgendes:

1. Der von der Verwaltung dargelegten Entwicklung des Contigeländes in vier Bauabschnitten wird zugestimmt.

2. Der Bereich der öffentlichen Grünbereiche wird auf folgende Flächen festgelegt:

- Im Bereich der Leine (östliches Plangebiet vom Altenheim bis zur Schleusenbrücke) wird der Grünbereich auf eine Breite von 40 m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt, um z. B. Fuß- und Radwege, Bänke und öffentliche Aufenthaltsräume zu ermöglichen.

- Im Bereich der Geländespitze (Leine-Abstiegskanal & Stichkanal Linden) wird der Grünbereich auf eine Breite von 15 m zwischen Wasserkante und Grundstücksgrenze festgelegt. Im Rahmenplan bereits enthaltene Erweiterungen bleiben unverändert.

- Im inneren Bereich (entlang des zukünftigen Schleusenweges) werden Grünflächen erst nach abschließender Festlegung eines Gebäudeerhalts ausgewiesen und falls dort später nicht realisierbar in den östlichen und westlichen Wohnquartieren direkt angeordnet.

3. Die Anbindung der neuen Planflächen an die vorhandenen Strukturen wird verbessert durch folgende Maßnahmen:

- Die geplante Verbindung Sackmannstr./Schleusenweg wird überarbeitet zugunsten einer gefälligeren städtebaulichen Lösung, die Fußgängern und Radfahrern gerecht wird. Die im vorgelegten Rahmenplan quadratischen Plätze entlang des Weges werden als ungeeignet angesehen. Eine Sichtbeziehung zwischen Kirchturm im alten Limmer und dem Wasserturm auf dem Conti-Gelände ist erwünscht.

- Hinsichtlich des Standortes des Supermarktes wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Verlagerung nach Westen in den (städtischen) Teilbereich Schleusenweg/Basisstr. - ggf. unter Einbeziehung der bestehenden Gebäude - zu prüfen.

4. Zum Erhalt vorhandener Bausubstanz werden im Hinblick auf die späteren Diskussionen/Entscheidungen umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude vorgenommen.

- Das Ziel einer Sicherung vor weiterem Verfall und Vandalismus kann hier auch durch sinnvolle Zwischennutzungen (Künstler und/oder Loft`s) erreicht werden. Wenn sich daraus Perspektiven für mittel- oder langfristige Nutzungen ergeben oder diese sogar direkt nachgefragt werden, sollte eine Prüfung konstruktiv im Sinne eines Gebäudeerhalts erfolgen. - Auch eine Nutzung zu Wohnzwecken soll dabei nicht ausgeschlossen werden.

- Sollten Investoren Interesse an Gebäuden aus dem Altbestand zeigen, müssen diese die Chance erhalten eine mögliche Verwendung schnell und zeitnah zu klären, ohne dabei auf die vorgeschlagenen Bauabschnitte und die sich daraus ergebenden Zeitabläufe verwiesen zu werden.

- Maßnahmen auf dem 1. Bauabschnitt dürfen die Erhaltungsmöglichkeiten historischer Gebäude im 3. Bauabschnitt - dem Kernbereich der ehem. Exelsior - nicht beeinträchtigen.

5. Im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers soll eine Fläche von jeder Bebauung frei- und vorgehalten werden die in Art, Größe, Beschaffenheit und Lage dem Ziel eines angemessenen Gedenkens gerecht wird ("Mahnmal" / "Gedenkort").

Begründung

Erfolgt mündlich.

(SPD) (Bündnis90/DIE GRÜNEN)
Christine Kastning Reinhard Tydecks, Rainer-Jörg Grube