Drucksache Nr. 2436/2010 N1:
Bewilligung von Theaterbeihilfen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2436/2010 N1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Die Neufassung ist erforderlich, weil in der Anlage 1 (Seite 6 und 7) Zahlen der Antragssumme falsch angegeben wurden.

Bewilligung von Theaterbeihilfen

Antrag,

zu beschließen:


1) Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater im Haushaltsjahr 2011 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirates Zuwendungen in nachstehender Höhe:

I. Grundförderung
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 60.000 €
Commedia Futura 50.000 €
Figurentheater Filou Fox
Figurentheater Marmelok
Figurentheater Seiler
Als Zusammenschluss THEATRIO insgesamt 40.000 €
Theater an der Glocksee 35.000 €
Theater fensterzurstadt 35.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 30.000 €
Compagnie Fredeweß 25.000 €
Landerer & Company 20.000 €

295.000 €


(in dieser Höhe bereits für das vorangegangene Förderjahr 2010 so beschlossen und bewilligt)



II. Produktions-, Gastspiel-/Kooperationsförderung für 2011(einmalig)
Theater fensterzurstadt 32.000 €
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 25.000 €
Commedia Futura 23.000 €
Compagnie Fredeweß 21.000 €
Theater Erlebnis/ Theater in der List 15.000 €
Theater an der Glocksee 11.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 10.000 €
Kulturfiliale 8.000 €
Landerer & Company 6.000 €
Fräulein Wunder AG 6.000 €
Figurentheater Seiler 6.000 €
Figurentheater Marmelock 6.000 €
Figurentheater Filou Fox 4.300 €
173.300 €

2) Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit
werden Honorar- und Sachkosten für 2011 in Höhe von 33.000 € bereitgestellt.

3) Die Zuwendungen an die Freien Theater werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und in gleich bleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet, auch wenn der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt ist. Theatern, die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten quartalsweise ab Beginn des Jahres geleistet.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 501.300 Euro stehen im Produkt 26101 – Darstellende Kunst im Haushaltsjahr 2011 bereit.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird von einem paritätisch besetzten Beirat (3 Damen, 3 Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt. Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Begründung des Antrages


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und zuletzt rückwirkend zum 01.01.2007 Änderungen dazu (Drucksache Nr. 0720/20007) beschlossen.

Bestandteil dieser Richtlinien ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber Kulturausschuss und Rat hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Mittel ab.

Die Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden Grundförderung, Produktionsförderung, Gastspielförderung und Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Die Grundförderung dient der Festigung einer in der Vergangenheit erfolgreichen Theaterarbeit im Sinne der Förderkriterien. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die vertraglich langfristigen fixen, institutionellen Kosten kalkulierbar abzusichern. Die Grundförderung wird in der Regel für drei Jahre auf der Basis eines Konzepts für diesen Zeitraum vergeben, aus dem die künstlerischen Ziele und die längerfristige Perspektive der Gruppe erkennbar werden. Voraussetzungen sind eine mindestens dreijährige Theaterarbeit in Hannover und mindestens vier professionelle Produktionen, die mit öffentlicher Resonanz in der Stadt aufgeführt wurden.

Die Produktionsförderung dient der Finanzierung einer Inszenierung und Aufführung, deren Beschreibung eine den Förderrichtlinien entsprechende Qualität erwarten lässt. Darüber hinaus kann auch die Wiederaufnahme oder Weiterentwicklung bereits aufgeführter Produktionen gefördert werden. Die Produktionsförderung kann auch der Einstiegsförderung zur Unterstützung neuer Gruppen / Produktionsgemeinschaften dienen, ebenso wie der Förderung einzelner Produktionen von Gruppen, die zugleich Grundförderung erhalten. Die geförderte Produktion soll in Hannover in angemessener Vorstellungszahl aufgeführt werden.

Die Gastspielförderung beinhaltet öffentliche Theater-Aufführungen von Künstlerinnen und Künstlern, die nicht in Hannover ansässig und die als Freie Theaterensembles organisatorisch von den hannoverschen Freien Theatern abgrenzbar sind. Soweit solche Gruppen in Spielstätten Freier hannoverscher Theater oder an anderen Orten in der Stadt auftreten, können hierfür Zuwendungen zu den nicht gedeckten Kosten auf Empfehlung des Beirates geleistet werden. Eine angemessene Qualität der Aufführungen ist Voraussetzung. Veranstalter sollen in der Regel Freie hannoversche Theater sein. Solche Gastspiele sollen das Angebot der hannoverschen Theater im künstlerischen Sinne und im Interesse des hannoverschen Publikums erweitern und vervollständigen und dem künstlerischen Austausch der Theater untereinander dienen.

Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit
Mittel zur Förderung des Freien Theaters können auf Empfehlung des Beirates auch zur Verbesserung des gemeinsamen Marketings oder der organisatorischen Zusammenarbeit, insbesondere zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und/oder personellen Kapazitäten Freier Theater, eingesetzt werden. Solchen Förderungen müssen Planungen oder Konzepte zugrunde liegen, die einen ausreichenden Effekt in diesem Sinne erwarten lassen. Diese Mittel sind nicht zwingend an Freie Theater zu vergeben; sie können auch an Dritte vergeben werden, die mit der Entwicklung und Umsetzung solcher Maßnahmen beauftragt werden.

Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügten Empfehlungen zur Förderung der Freien Theater auf Grundlage der Förderrichtlinien vorgelegt. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt diesen Empfehlungen.
41.1 
Hannover / 08.12.2010