Drucksache Nr. 2436/2003:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2436/2003
1
 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

zu beschließen,

die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover wird geändert wie folgt:
  1. In § 33 Abs. 1 a) Ziff. 7 (Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung) wird hinter den Worten "Angelegenheiten des Gebäudewirtschaftsbetriebes" ein Komma gesetzt und die Worte "Angelegenheiten des Fachbereiches Recht und Ordnung" eingefügt.
  2. § 38 Abs. 1 Satz 1 wird neu gefasst wie folgt:

    "Die gem. § 51 Abs. 2 NGO gebildeten Ausschüsse bestehen aus jeweils elf Ratsfrauen oder Ratsherren; der Ausschuss für Umwelt und Grünflächen, der Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten und der Gleichstellungsausschuss bestehen aus elf Ratsfrauen oder Ratsherren und fünf Mitgliedern ohne Stimmrecht, die nach § 51 Abs. 6 NGO berufen werden; der Sozialausschuss, der Kulturausschuss, der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und der Sportausschuss bestehen aus jeweils elf Ratsfrauen oder Ratsherren und sechs Mitgliedern ohne Stimmrecht, wobei eines der sechs Mitglieder ohne Stimmrecht eine Vertreterin oder ein Vertreter des Seniorenbeirates ist."

Berücksichtigung der Gender-Aspekte

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

  1. Seit die Angelegenheiten der Gefahrenabwehr infolge der Neufassung des § 62 Abs. 1 NGO nicht mehr allein dem Oberbürgermeister vorbehalten sind, fehlt eine ausdrückliche Zuständigkeit eines Fachausschusses. Angelehnt an die Dezernatseinteilung hat die Verwaltung bisher den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung beteiligt. Diese Praxis hat sich bewährt und sollte nach Auffassung der Verwaltung in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden.
  2. Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 11.09.03 mit dem Wunsch des Seniorenbeirates beschäftigt, ein Mitglied in den Sportausschuss zu entsenden, und hat dieses Vorhaben befürwortet.
  3. Informationshalber ist in der Anlage die geltende Fassung der §§ 33 und 38 der Geschäftsordnung beigefügt. Die geltende Fassung von § 38 Abs. 1 Satz 1 enthält die Aussage, der Sozialausschuss, der Kulturausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss- und Bauausschuss hätten sieben beratende Mitglieder. Die Zahl "sieben" hätte konsequenterweise mit dem Wegfall des Vertreters oder der Vertreterin des Ausländerbeirats auf "sechs" ermäßigt werden müssen Die beantragte Neufassung beseitigt diese Unstimmigkeit.
 32.5/10.1
Hannover / Nov 11, 2003