Drucksache Nr. 2435/2003:
147. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Linden-Mitte, Limmer, Davenstedt, Badenstedt / Lindener Hafen

Entscheidung über Anregungen,
Feststellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2435/2003
3
 
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147. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Linden-Mitte, Limmer, Davenstedt, Badenstedt / Lindener Hafen

Entscheidung über Anregungen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 147. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1230 / 2002 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 1064 / 2003 N1 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Mit dem 147. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und auf dieser Grundlage aufzustellenden Bebauungsplänen soll das Gewerbe- und Industriegebiet des "Lindener Hafens" neu geordnet werden, um die vorhandenen Standortvorteile wie Anbindung an Straße, Kanal, Schiene, Erschließung durch die Stadtbahn sowie relative Nähe zur Innenstadt zu aktivieren und effektiver auszunutzen.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 3. Juli 2003 beschlossene Entwurf der o.a. Flächennutzungsplan-Änderung hat in der Zeit vom 17. Juli bis 25. August 2003 öffentlich ausgelegen.

Anregungen bzw. Bedenken wurden von Bürgerinnen und Bürgern nicht vorgebracht. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt und das Staatliche Baumanagement Hannover II trugen als Träger öffentlicher Belange Anregungen vor. Die Verwaltung beantragt, hierüber entsprechend den Anträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung abgegebene naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Da sich die Planungsziele im wesentlichen seit dem nicht geändert haben, hat sie weiterhin Gültigkeit.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 147. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
 61.15
Hannover / 11.11.2003