Drucksache Nr. 2431/2020:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz - Kleefeld und Kirchrode - Bemerode - Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2431/2020
2
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz - Kleefeld und Kirchrode - Bemerode - Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßenverkehrsflächen sind bereits für den Verkehr freigegeben oder werden in den nächsten Monaten hergestellt und freigegeben. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Für Verkehrsflächen, die derzeit noch nicht hergestellt sind, gilt die Widmung ab dem Tag der Verkehrsfreigabe. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern. Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 26.10.2020