Antrag Nr. 2426/2004:
Antrag der Hannoverschen Linken/PDS zur Beteiligung von Land und Bund an den Kita-Kosten

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Hannoverschen Linken/PDS zur Beteiligung von Land und Bund an den Kita-Kosten

Antrag,

zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Regierung des Landes Niedersachsen auf:

1. sich an den Kosten der Kindertagesstätten angemessener zu beteiligen und so die jungen Familien des Landes von zu hohen Kosten zu befreien.

2. eine Bundesratsinitiative von Niedersachsen aus in Gang zu setzen, die zum Ziel hat, die Beteiligung von Bund, Land und Kommunen an den Betriebskosten der Kindertagesstätten analog der Finanzierungsregelungen der Schulen zu regeln. Ergebnis muss endlich die Kostenfreiheit des Besuchs der Kindertagesstätte für die Familien sein, so wie dies in den Schulen der Fall ist.

Begründung

Die von der Verwaltung auf Anfrage der Hannoverschen Linken vorgenommenen Berechnungen der Verwaltung zeigen am Beispiel eines Ganztagsplatzes, der 504 € kostet, dass die vollzahlenden Eltern an den Kosten dieses Platzes für ihr Kind mit 48,4 Prozent, das Land mit 11,9 Prozent und die Stadt Hannover mit 39,7 beteiligt ist.

Deutlich wird an diesem Beispiel, dass die Eltern, Lasten tragen, die dem Land als überörtlichem Bildungsträger zukommen. Auch in Zeiten sehr angespannter Haushaltslagen, muss es dem Land Niedersachsen möglich sein, hier deutliche Prioritäten zu Gunsten junger Familien zu setzen und den Eltern diese Lasten ab zunehmen.

Die hohen Prozentsätze ausfallender Elternbeiträge (70%) zeigen zudem, dass nur relativ wenige Familien über das durchschnittlich mittlere Einkommen verfügen, mit dem sie bereits als Höchstzahler eingestuft werden. Die Lasten dieser ausfallenden Elternbeiträge tragen die Stadt Hannover und die Region Hannover über den Jugendhilfelastenausgleich. Eine weitere Belastung der Eltern mit einem Essengeld, würde die ungleiche Verteilung der Lasten noch verschärfen. Für die Eltern würden sich diese noch erhöhen, für das Land würden diese gleich bleiben, für die Stadt würden diese sinken.

Einem solchen Vorgehen liegt eine Haltung zu Grunde, die die öffentliche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht vorrangig als gesamtgesellschaftliches Anliegen und Notwendigkeit anerkennt, sondern dies in großen Teilen immer noch als Privatanliegen von Eltern sieht.

Angesichts des demographischen und des Wandels am Arbeitsmarkt, die die Stützung junger Familien notwendiger den je machen, muss hier ein Umdenken und eine andere Prioritätensetzung erfolgen.

Mit einer Bundesratsinitiative soll eine angemessene Beteiligung aller Ebenen an den Kita-Kosten und die Gleichstellung der Kindertagesstätten mit den Schulen hinsichtlich der Finanzierung hinerreicht werden. Es reicht nicht, sich über das Finanzierungsgebaren des Bundes zu beklagen, wenn die Länder es in die Hand nehmen können, hier mit einer Initiative wirksamer auf Änderungen drängen zu können.

Dem Land Niedersachsen, dass im Übrigen gemessen an der Beteiligung anderer Bundesländer an der Kita-Finanzierung eines der Schlusslichter bildet, stünde ein Umdenken bei der Unterstützung der Eltern und das in Gang setzen einer Bundesratsinitiative gut an.

Auch der Bund, der vom Verfassungsgericht, eine höhere Unterstützung der Eltern über das bislang gezahlte Kindergeld hinaus aufgegeben bekommen hat, ist in der Pflicht, sich stärker als bislang an der Finanzierung zu beteiligen.


Detlef Schmidt
Gruppenvorsitzender