Antrag Nr. 2425/2018:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2181/2018: Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2425/2018 (Originalvorlage)
2181/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 2181/2018: Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Antrag

zu beschließen,
dass die in Anlage 1 §2 Abs. 4 ausgeführte Bestimmung zur Entgeltregelung „Hingegen ist für das zweitälteste dieser Kinder das volle Betreuungsgeld zu zahlen, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gemäß §1 Abs. 4 befreit ist" ab dem 1. August 2020 in Kraft tritt.

Begründung

Mit dem Beschluss der Beitragsfreiheit der Betreuung aller Kinder ab 3 Jahren durch die niedersächsische Landesregierung bereits zum 01. August 2018 ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, diese Gesetzesänderung so kurzfristig umzusetzen. Wichtig ist sowohl für die Träger als auch für die betroffenen Eltern, eine maximale Verlässlichkeit und Planbarkeit herzustellen. Daher soll für einen Übergangszeitraum die Geschwisterregelung wie gehabt beibehalten werden, damit nicht unterschiedliche Beitragsmodelle für verschiedene Kinder gelten, je nach Stichtag ihrer Aufnahme in eine Krippe. Um solche Schieflagen zu vermeiden und um eine sorgfältig abgewogene Neuregelung mit angemessenem Vorlauf erarbeiten zu können, soll die bestehende Regelung im oben genannten Übergangszeitraum bestehen bleiben


Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender