Drucksache Nr. 2425/2003:
Umbau des Passerellenabschnitts B unter dem Hauptbahnhof

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2425/2003
1
 

Umbau des Passerellenabschnitts B unter dem Hauptbahnhof

Antrag,

zu beschließen:

  1. der Gestaltung der Passerelle B entsprechend Anlage 1 wird zugestimmt,
  2. die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Verträge auszuhandeln und in einer gesonderten Drucksache den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen,
  3. dem Ausbau und Wiedereinbau der in der Mitte der Mall angeordneten dreiteiligen Bronzeskulptur an anderer Stelle wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:



Die Kosten für den Umbau trägt als Bauherrin der Maßnahme die HRG. Die Baukosten werden z.Z. mit 10 Mio. € beziffert.
Entsprechend des Gestaltungskonzeptes werden ca. 1.000, bisher als öffentliche Verkehrsfläche genutzte Quadratmeter in Verkaufsfläche umgewandelt. Aus der Haushaltsstelle 1.8220.517000.7 (Reinigung und Unterhaltung von Passerellen) werden z.Z. 120.000,-- € jährlich an die HRG überwiesen. Ziel der Verhandlungen ist es, angesichts der reduzierten Fläche bei gleichzeitig erhöhtem Unterhaltungsaufwand (z.B. Bewachung) diesen Betrag zukünftig zu unterschreiten, keinesfalls aber diese Obergrenze zu überschreiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich erst mit dem Abschluss der Verträge klären. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme haushaltsneutral durchgeführt wird.

Begründung des Antrages

Die HRG steht z.Z. in intensiven Verhandlungen mit der DB Station&Service AG zur Verlängerung des Dauernutzungsvertrages für die Passerelle B. Zum positiven Abschluss der Verhandlungen benötigen beide Verhandlungspartner ein Signal der Stadt Hannover, dass sie die beabsichtigten Veränderungen mitträgt und ihrerseits bereit ist, die erforderlichen Voraussetzungen ist zu schaffen. Deshalb werden die Gremien um Zustimmung zur vorliegenden Drucksache gebeten.

1. Ausgangslage

Die Entwicklung des Raschplatzes und der Passerelle ist Bestandteil des Handlungsprogramms zur Stadtentwicklung 2001 - 2005: Unter dem Leitthema “Starker Standort” ist die funktionale und stadtgestalterische Weiterentwicklung dieser Kernbereiche der Innenstadt ein wesentliches Element zu Sicherung und Ausbau des Einkaufsstandortes Hannover.

Die Objektgesellschaft HRG Passerelle GmbH & Co. KG (Hannover Region Grundstücksgesellschaft) hat zum 01.04.1999 diese Immobilien übernommen mit dem Ziel sie zu sanieren und zu betreiben.

Passerellenabschnitt A unterhalb der Bahnhofstraße ist am 31.10.2002 der Öffentlichkeit übergeben worden und hat gleichzeitig den Namen Niki-de-Saint-Phalle-Promenade erhalten. Dieses Vorhaben wird jetzt mit einem 2. Bauabschnitt fortgesetzt.

2. Passerelle B

Die Stadt und die ehemalige Deutsche Bundesbahn haben 1969 einen Rahmenvertrag nach Eisenbahnkreuzungsrecht geschlossen, mit dem der Stadt die Eigentumsrechte an dem Passerellenabschnitt unter dem Hauptbahnhof übertragen werden und der der Bahn das Recht gibt, Läden in diesen Bereich einzubauen. Dieses Recht hat die Bahn mit Vertrag vom 16.01.1975, der 2005 ausläuft, auf die niederländische Firma Bredero gegen Entrichtung eines Nutzungsentgeltes übertragen. Rechtsnachfolgerin der Bredero ist die Hannover Region Grundstücksgesellschaft Passerelle mbH & Co. KG (HRG), eine Tochter der Stadtsparkasse Hannover, der Üstra und der Union Boden. HRG und DB verhandeln z.Z. eine Folgevereinbarung zum Vertrag von 1975 und schaffen damit die Voraussetzung diesen Teil der Passerelle ebenfalls zu erneuern. Mit der Planung beauftragt ist wiederum das Büro Venneberg & Zech, das bereits die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade entworfen hat. Zur Schaffung der erforderlichen Baufreiheit wurden alle Mietverhältnisse beendet.

Über das Planungskonzept wurde der Bezirksrat Mitte im Oktober 2003 informiert. Eine Information des Bauausschusses ist für Anfang November dieses Jahres vorbereitet.

3. Planungsdetails

Der umzubauende Bereich schließt am bisherigen Ausbauende der Passerelle A unter dem Ernst-August-Platz an und reicht bis unter das Parkhaus Rundestraße. Von bisher 2.000 qm öffentlicher Verkehrsfläche werden ca. 1.000 qm in Verkaufsfläche umgewandelt. Die Breite der verbleibenden Mall nimmt mit 6,50 m die Breite der Verkehrsfläche in der Passerelle A auf. Materialien und Gestaltung nehmen die Vorgaben der erfolgreich umgestalteten Promenade im Hauptbahnhof und der Passerelle A auf.
Im Bahnhof werden ein weiterer Fahrstuhl und zukünftig vier Treppen (bisher zwei) die Passerelle mit der Promenaden-Ebene verbinden. Die Drillingsrolltreppe zum Übergang in die Stadtbahnstation bleibt erhalten und wird gestalterisch integriert. Aus funktionellen und gestalterischen Gründen wird die feste Treppe, die heute unmittelbar neben der Drillingstreppe steht, leicht verschoben. Aufweitungen werden den Passerellenabschnitt akzentuieren.

4. Hausrecht / Unterhaltung

HRG hat seit 01.01.2000 das Hausrecht in der gesamten Passerelle. Für Passerelle A existiert ein Betriebs- und Unterhaltungsvertrag zwischen Stadt und HRG. Die Stadt beabsichtigt, für Passerelle B eine vergleichbare Regelung zu finden.

5. Ausbau des Kunstwerks

Während der Umbauphase muss die dreiteilige, im mittleren Bereich des Passerellenabschnitts angeordnete Bronzeskulptur entfernt werden. Das Kunstwerk soll nach Fertigstellung des Umbaus wieder im nahen Umfeld der Passerelle platziert werden, der genaue Standort steht z. Z. noch nicht fest. Der Künstler ist über die bevorstehende Veränderung informiert.

6. Bauzeit/Bauablauf

Der Umbau der Passerelle B wird von der HRG in enger Abstimmung, insbesondere mit der DB, durchgeführt. Die HRG beabsichtigt, dass der Abschnitt Ende 2003 eingehaust und für den Fußgängerverkehr gesperrt wird. Der Zugang zur Stadtbahnstation soll gewährleistet bleiben. Nach komplizierten Abbruch- und Demontagearbeiten soll ab Frühjahr 2004 mit der Neugestaltung begonnen und zu Ostern 2005 der Passerellenabschnitt eröffnet werden.
12.1 (alt) / 15 (neu) 61 (alt) / FB 61 (neu)
Hannover / 10.11.2003