Informationsdrucksache Nr. 2423/2017:
Zweiter Ergebnisbericht 2017 für den Teilergebnishaushalt 67

Inhalt der Drucksache:

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2423/2017
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Zweiter Ergebnisbericht 2017 für den Teilergebnishaushalt 67

Mit dieser Informationsdrucksache legt der Fachbereich 67 als Anlage den zweiten Ergebnisbericht zum Stand 15.09.2017 für den Teilergebnishaushalt (TEH) 67 vor.

Zum Haushaltsjahr 2017 wurde das Verfahren für das gesamtstädtische Quartalsberichtswesen geändert. Zu den Stichtagen 15.06. und 15.09. werden ab 2017 Ergebnisberichte zu den Teilergebnishaushalten erstellt und den jeweiligen Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die nachfolgend erläuterte Systematik und Darstellungsweise des in drei Teile gegliederten Berichtes ist stadtweit einheitlich für alle Fachbereiche vorgegeben und im Vergleich zu den bis 2016 vorgelegten Quartalsberichten unverändert.
Teil I: Entwicklung TEH 67 (Anlage Seite 1)

Die Übersicht enthält alle Aufwendungen und Erträge der 5 Produkte des FB 67:
· 55102 Öffentliches Grün
· 55104 Naherholungsflächen und Landschaftsräume
· 55301 Bestattung und Grabpflege
· 55501 Land- und Forstwirtschaft
· 56101 Umweltschutzmaßnahmen.

Basis der Übersicht ist ein detaillierter SAP-Kontenbericht, der zur besseren Lesbarkeit komprimiert wurde. Daher sind die Zeilen 1 bis 11 (Einzelsummen Ertragsarten), 22/23 (Summe der außerordentlichen Erträge, Summe der außerordentlichen Aufwendungen) sowie 26/27 (Zwischensummen der internen Leistungsbeziehungen) nicht aufgeführt.

In Zeile 12 sind alle planbaren Erträge (u.a. Gebühren, Entgelte, Pachteinnahmen, Zuwendungen Dritter) in einer Summe zusammengefasst.


Die planbaren Aufwendungen werden in den Zeilen 13 bis 19 entsprechend den jeweiligen Aufwandskontengruppen dargestellt. Die Ansätze der Kontengruppen 13/ 14 (Personalaufwendungen) und 16/ 17 (Abschreibungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen) werden zentral vom FB 18 (Steuerung, Personal und zentrale Dienste) und FB 20 (Finanzen) geplant und bewirtschaftet.

Die Kontengruppen 15, 18 und 19 werden vom FB 67 bewirtschaftet und beinhalten das zur Aufgabenerfüllung benötigte Sachmittelbudget.
· Kontengruppe 15 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)
Mittel u.a. für die Pflege/ Unterhaltung der Grünanlagen, Naherholungs-, Forst- und Friedhofsflächen, die Pflege/ Unterhaltung der Straßenbäume sowie der Fuß- und Radwege, Mieten und Pachten, Energiekosten, Grundwassermonitoring sowie Unterhaltung der betrieblichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte.
· Kontengruppe 18 (Transferaufwendungen)
U.a. Zuwendungen gem. Zuwendungsverzeichnis und Sachmittel für Programme (z.B. Zuschüsse Energieeinsparung sozialer Wohnungsbau).
· Kontengruppe 19 (Sonstige ordentliche Aufwendungen)
U.a. Aufwendungen für das Agenda- Büro, nichtinvestive Maßnahmen zur Energieeinsparung, Programm Minimierung Folgen Klimaerwärmung, Beratung z.ero Park, Klimaschutzaktionsprogramm, Bürobedarf, Porto, Telefon, Bekanntmachungen sowie die Zahlungen für den kommunalen Schadensausgleich (Pflichtversicherung für die kommunalen Beschäftigten).

Das ordentliche Ergebnis in Zeile 21 setzt sich aus der Summe der ordentlichen Erträge (Zeile 12) und der Summe der ordentlichen Aufwendungen (Zeile 20) zusammen.

In Zeile 24 werden im außerordentlichen Ergebnis nicht planbare Aufwendungen/ Erträge (z.B. Versteigerungserlöse für ausgesonderte Fahrzeuge, Buchungen zentrale Bilanzbuchhaltung) ausgewiesen.

In Zeile 28 erfolgt die Gesamtdarstellung der Inanspruchnahme von stadtinternen Leistungen anderer Fachbereiche für den FB 67 (z.B. Gebäudereinigung, zentrale Personal-/ Finanzverwaltung, EDV) sowie Leistungen des FB 67 für andere Fachbereiche (z.B. Pflege Grünanlagen Kindertagesstädten und Schulen). Diese Darstellung ist lediglich nachrichtlich, um die zentralen stadtinternen Leistungen verursachungsgerecht bei den jeweiligen Produkten anteilig auszuweisen. Es finden keine finanziellen Verrechnungen zwischen den Fachbereichen statt. In Zeile 29 wird das Ergebnis unter Berücksichtigung aller stadtinternen Leistungen ausgewiesen.

In Spalte 2 werden die Ansätze der Erträge/ Aufwendungen des Jahres 2017 (Haushaltsplanung) ausgewiesenen. Bei den Sach-/ Transferaufwendungen sind darüber hinaus die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel der übertragenen Haushaltsreste (HR) aus dem vorherigen Haushaltsjahr (nicht verbrauchte Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2016 für Maßnahmen, die für das Jahr 2016 geplant waren, jedoch erst zeitlich verzögert in 2017 ausgeführt/ abgeschlossen werden konnten) enthalten.

In Spalte 3 werden die für das gesamte Jahr 2017 prognostizierten Erträge/ Aufwendungen aufgeführt. Diese Prognosewerte werden den jeweiligen in Spalte 2 aufgeführten Beträgen gegenübergestellt. Die Abweichungen werden in den Spalten 4/5 ausgewiesen und ergeben insgesamt, ob sich das prognostizierte Jahresergebnis im Vergleich zur Jahresplanung verbessert oder verschlechtert.

Für den Berichtszeitraum werden die Abweichungen der zum Stichtag 15.09.2017 gebuchten Erträge und Aufwendungen gegenüber den Planwerten in den Spalten 6 bis 9 dargestellt. Der Mittelabfluss im TEH 67 erfolgt nicht kontinuierlich, da er z.B. in direkter Abhängigkeit zu den Vegetationsperioden (Schwerpunkt Vergabe Reinigung Flächen von Mai bis Oktober) bzw. zur Ausschreibung von Leistungen (Ausschreibung/ Beauftragung Quartale I und II/ Ausführung Quartale III und IV) steht. So können die Planwerte nicht rechnerisch mit 1/12 je Monat pauschal gebildet werden, sondern orientieren sich an Erfahrungswerten der Vorjahre.

Teil II: Informationen zum wesentlichen Produkt (Anlage Seiten 2/3)

Der Teil II beinhaltet die Darstellung des wesentlichen Produkts 55102 „Öffentliches Grün“ mit Zielen und Kennzahlen sowie eine Übersicht zu der finanziellen Entwicklung.

Teil III: Leistungsbericht des Fachbereichs 67 (Anlage Seiten 4 bis 6)

Der Teil III beinhaltet die Darstellung von Zielen und Maßnahmen sowie Themen/ Leistungen von besonderer Bedeutung und deren aktueller Umsetzungsstand.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Informationsdrucksache wird über die finanzielle Entwicklung und die Zielerreichung der Fachbereiche berichtet. Genderspezifische Aspekte sind hierdurch nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.02 
Hannover / 04.10.2017