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Erweiterung der Widmung für den Gehweg Heidjerhof
Antrag,
der Erweiterung der Widmung des in der Anlage 1 markierten Abschnittes des bisherigen Gehweges Heidjerhof auf einer Länge von 30 m als Gehweg mit dem Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage textlich bezeichnete Fläche ist gemäß Bebauungsplan Nr. 382, 2. Ände- rung, als Fläche für den Wohnungsbau ausgewiesen. Zur Realisierung der geplanten Be- bauung dieser Fläche mit 5 Reihenhäusern einschl eines dazugehörigen Garagenhofes mit 5 Garagen muss die Zufahrt über einen ca. 30 m langen Abschnitt des bisherigen Gehwe- ges erfolgen. Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Erweiterung der Widmung für diesen Abschnitt um den Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" erforderlich.
66.11
Hannover / 20.11.2013