Drucksache Nr. 2421/2004:
Dezernatszuordnung des Fachbereichs Gebäudemanagement (OE 19)

Inhalt der Drucksache:

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2. In den Verwaltungsausschuss
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2421/2004
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Dezernatszuordnung des Fachbereichs Gebäudemanagement (OE 19)

Antrag,


zu beschließen, den mit Wirkung vom 01.01.2005 zu bildenden Fachbereich
Gebäudemanagement (OE 19) dem Umweltdezernat (Dezernat VII, ab 1.2.2005
Wirtschafts- und Umweltdezernat, Dezernat V) zuzuordnen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit Organisationsverfügung vom 01.04.2004 hat die Verwaltung entschieden, den Fachbereich Gebäudewirtschaft (OE 17) und den Fachbereich Bauen-Hochbau (OE 66H) mit Wirkung zum 01.01.2005 zu einer neuen Organisationseinheit zusammen zu legen. Der neu zu bildende Fachbereich soll die Organisationsziffer 19 sowie die Bezeichnung “Gebäudemanagement” erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, den Fachbereich Gebäudemanagement dem Dezernat VII (ab 1.2.2005 Dezernat V) zuzuordnen.

Entscheidend für die organisatorische Zuordnung ist die Frage, ob durch die Erweiterung des heutigen Gebäudewirtschaftsbetriebes zum Gebäudemanagementbetrieb eine Veränderung der derzeit bestehenden Zuordnung geboten erscheint. Diese Frage wird aus fachlicher Sicht verneint.

Das Gebäudemanagement hat die Aufgabe, das von den städtischen Fachbereichen
genutzte Immobilienvermögen als Eigentümervertreter zu bewirtschaften. Hierzu gehört neben der Werterhaltung des betrieblichen Vermögens auch die optimale Bereitstellung von Flächen für die fachlichen Nutzungen. Diese Definition schließt die durch den Fachbereich zu erbringenden baufachlichen Leistungen ausdrücklich mit ein, geht aber gleichzeitig weit darüber hinaus.

Als eine der Aufgaben von ständig zunehmender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Flächenmanagement zu nennen. Bei jedem zusätzlich entstehenden Flächenbedarf ist zu klären, ob dieser durch Anmietung oder Unterbringung im vorhandenen Bestand zu decken ist. Gleichzeitig ist ständig die Entwicklung am Immobilienmarkt zu beobachten, um Entscheidungen über die Aufgabe von Grundstücken (mit der anschließenden Möglichkeit der Vermarktung) oder die Abmietung von Objekten vorbereiten zu können. Zur Wahrnehmung des Flächenmanagements sind regelmäßig strategisch wichtige Steuerungsentscheidungen unter Beachtung von Markt- und Kundenorientierung zu treffen. Dabei ist es wichtig, dass gute Kontakte zu Unternehmen der Immobilienbranche vorhanden sind und genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist die Schnittstelle zum Fachbereich Wirtschaft (OE 23) von besonderer Bedeutung.

Die vorgeschlagene Dezernatszuordnung trägt diesem Umstand Rechnung.
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Hannover / 15.11.2004