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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West -
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1024, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1024, 2. Änderung umfasst die Fläche des ehemaligen Grundstücks der Telekom an der Lathusenstraße.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1024 1. Änderung setzt ein Sondergebiet Bildung, Büro und Verwaltung fest, in dem Wohnbebauung nicht zulässig ist. Ein Wohnungsbauunternehmen plant in dieser integrierten Lage eine Bebauung mit gut 215 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau zu entwickeln.
Um die vorgenannte Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist es mit der Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen, allgemeine Wohngebiete festzusetzen.
Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 12.06.2014 vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes -
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änderung wurde vom 31. Juni 2014 bis einschließlich 15. September 2014 durchgeführt. Anregungen sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / 30.10.2015