Drucksache Nr. 2419/2008:
Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort der Hauptschule Anne-Frank-Schule und der Realschule Emil-Berliner-Schule in Hannover-Stöcken

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2419/2008
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Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort der Hauptschule Anne-Frank-Schule und der Realschule Emil-Berliner-Schule in Hannover-Stöcken

Antrag,

zu beschließen:

1. die Hauptschule Anne-Frank-Schule und die Realschule Emil-Berliner-Schule in Hannover-Stöcken auslaufend ab dem 01.08.2009 aufzuheben,
2. an diesem Standort eine 5-zügige Integrierte Gesamtschule als Ganztagsschule für den Sekundarbereich I aufbauend ab Jahrgang 5 zum 01.08.2009 zu errichten,
3. als Schulbezirk dieser Integrierten Gesamtschule das gesamte hannoversche Stadtgebiet festzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Zusätzliche laufende Kosten entstehen durch die Änderung der Schulform nicht.

Im Zuge der anstehenden Sanierung und der Erweiterung des Schulkomplexes werden die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Integrierten Gesamtschule als Ganztagschule am Schulstandort Stöcken geschaffen. Die konkreten Maßnahmen sowie die Finanzierung werden im Rahmen der PPP-Sanierungsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Mit Schreiben vom 10.07.2008 haben die Schulleitungen der Hauptschule Anne-Frank-Schule und der Realschule Emil-Berliner-Schule den Schulträger gebeten, die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule bei der Schulbehörde zu beantragen. Die

Gesamtkonferenzen, Eltern- und Schülervertretungen sowie die Schulvorstände beider Schulen haben sich positiv für die Gründung einer Integrierten Gesamtschule ausgesprochen. Beide Schulen arbeiten seit dem 01.08.2008 als offene Ganztagsschulen. Der Wunsch der Schulen entspricht dem Bestreben der Landeshauptstadt Hannover, die Kapazitäten an Integrierten Gesamtschulen stadtweit zu erhöhen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit den zum 01.08.2008 vom Land vorgenommenen Änderungen zum Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist das Verbot für die Neuerrichtung von Integrierten Gesamtschulen für die Schulträger unter bestimmten Rahmenbedingungen aufgehoben worden.

Schulträger, die neue Integrierte Gesamtschulen errichten wollen, haben dem Land gegenüber insbesondere den Nachweis zu führen, dass es einen objektiv feststellbaren nachhaltigen Elternwillen gibt und das wohnortnahe vorhandene gegliederte Schulsystem gleichzeitig nicht in Frage gestellt wird. Darüber hinaus ist in der geänderten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) die Mindestgröße für Integrierte Gesamtschulen im Sekundarbereich I auf 5 Züge festschrieben worden.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat der Schulträger zur Feststellung des Bedürfnisses zur Neugründung von Integrierten Gesamtschulen des § 106 Abs. 1 NSchG eine umfassende Eltern-Befragung der Grundschuljahrgänge 1- 4 des Schuljahres 2008/2009 vorgenommen.

Die detaillierte Auswertung dieser Elternbefragung wird in einer gesonderten Informationsdrucksache dargestellt. Die hohe Beteiligungsquote der Eltern an der Befragung und die hohe Prozentzahl der Eltern, die sich für eine Beschulung ihrer Kinder an Integrierten Gesamtschulen aussprechen, machen im Ergebnis deutlich, dass unter der Bevölkerung ein großes stadtweites Interesse an der Errichtung weiterer Gesamtschulen besteht.

Die langfristigen Prognosen zur Einwohnerentwicklung weisen im Bereich der Kinder und Jugendlichen eine relativ konstante Größenordnung auf. Ein signifikanter Rückgang der Schülerzahlen ist nicht zu verzeichnen; vielmehr ist von einem nachhaltigen Bedarf an Schulplätzen auszugehen.

Die Anwahlmöglichkeit von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien bleibt den stadthannoverschen Schülerinnen und Schülern auch bei der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Stöcken weiterhin unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung neuer Integrierter Gesamtschulen im Stadtgebiet Hannover sind nach Auffassung der Verwaltung damit erfüllt.

Raumprogramm

Im Zuge der anstehenden Sanierung und der Erweiterung des Schulkomplexes in Stöcken werden die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer 5-zügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule an diesem Schulstandort geschaffen. Die konkreten Maßnahmen und das Raumprogramm sind mit den Schulen noch abzustimmen und werden im Rahmen der PPP-Sanierungsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.

Dabei ist es auch Ziel, die bisher noch bestehende Außenstelle der HS Anne-Frank-Schule und der RS Emil-Berliner-Schule im Schulgebäude der ehemaligen Grundschule Kreuzriede so schnell wie möglich aufzulösen.

Schulbezirk

Der Einzugsbereich der neuen Integrierten Gesamtschule soll das gesamte Stadtgebiet umfassen. Die Möglichkeit, ein Konzept als Stadtteilschule – etwa durch eine besonders enge Zusammenarbeit mit benachbarten Grundschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kirchen, Firmen und Vereinen – zu entwickeln bzw. bewährte Kooperationen fortzusetzen, wird durch den stadtweiten Einzugsbereich nicht beeinträchtigt, zumal davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler aus dem näheren Umfeld der Schule kommen wird.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zur Errichtung einer neuen Integrierten Gesamtschule am Schulstandort Stöcken zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die entsprechende Genehmigung bei der Landesschulbehörde offiziell beantragt wird. Der Schulträger hat zwischenzeitlich vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien vorab einen Antrag auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule bei der Landesschulbehörde eingereicht.

Gleichzeitig mit der Antragstellung wurde die Landesschulbehörde um die Einsetzung einer entsprechenden Planungsgruppe unter Beteiligung des Schulträgers gebeten.
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Hannover / 14.10.2008