Drucksache Nr. 2417/2005:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2417/2005
2
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha): Änderung der Verbandsordnung

Antrag,

1. der Aufgabenübertragung der Gehwegreinigung und des Winterdienstes vor städtischen Grundstücken von der Landeshauptstadt Hannover auf den Zweckverband aha zuzustimmen,

2. den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover anzuweisen, dem aus der Anlage 1 mit eigener Anlage hervorgehenden Beschlussvorschlag zur 2. Änderung der Verbandsordnung zuzustimmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben1.535.000,00 €diverse
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt1.535.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-1.535.000,00 € 

Die von aha mit privaten Reinigungsunternehmen abgeschlossenen Verträge enden zum 31.03.2006. Die Kosten für die Aufgabe der Fußwegreinigung und des Winterdienstes vor städtischen Grundstücken wurden von der Stadt an aha erstattet. Der Zweckverband wird eine europaweite Ausschreibung vornehmen. Die sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind von der Stadt zu tragen. Die benannten Ausgaben sind in den Haushaltsstellen der Fachbereiche budgetiert, die die Grundstücke bzw. Gebäude verwalten.

Begründung des Antrages


zu 1:

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt Hannover verpflichtet, vor den städtischen Grundstücken und Gebäuden die Gehwegreinigung und den Winterdienst sicherzustellen. Gemäß der Beschlussdrucksache 0661/2003 und 0661/2003 N1 wurde mit aha eine Servicevereinbarung über die Gesamtkoordination der Fußwegreinigung und des Winterdienstes (Kontrolle der Reinigungsleistung, der Abrechnung mit den Privatfirmen sowie für die Aktualisierung der Verträge und Reinigungsflächen) vor den städtischen Grundstücken und Gebäuden abgeschlossen. Der aha hat über die Leistungen Verträge mit Reinigungsfirmen abgeschlossen. Die Landeshauptstadt Hannover erstattet die Kosten aus den Reinigungsverträgen an aha und vergütet die Koordinierungsleistungen aus der Servicevereinbarung.

Die Servicevereinbarung mit aha und die bestehenden Verträge mit den Reinigungsunternehmen enden zum 31.03.2006, sodass zum 01.04.2006 neue Vergaben stattfinden müssen. Mit der Übertragung der Aufgabe an aha wird weiterhin an der bisherigen Systematik der Kontrolltätigkeit (Konzept Hannover: Sauber; Infodrucksache 656/96) durch aha festgehalten. Der hohe Reinigungsstandard und der Winterdienst vor den städtischen Grundstücken und Gebäuden werden weiterhin gewährleistet. Die Synergieeffekte durch die Reinigungskolonnen vor Ort und die Abfallfahnder von aha gehen nicht verloren. Die Stadt kann weiterhin das praktizierte Abrechnungsverfahren mit aha nutzen. Die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bleiben wie bisher erhalten.

Die Auftragssumme der verwalteten Verträge mit überwiegend hannoverschen privaten Reinigungsfirmen beträgt zurzeit ca. 1.450.000 € im Jahr. Der Zweckverband wird über die Vergabe der Reinigungsleistungen eine europaweite Ausschreibung vornehmen, so dass auch künftig sichergestellt wird, dass die von der Landeshauptstadt Hannover zu übernehmenden „Drittkosten“ als wirtschaftlichste Angebote im Wege einer Ausschreibung ermittelt wurden.

Die Kosten für die Koordinierungsleistungen belaufen sich zurzeit auf 78,65 € pro Vertrag/Jahr, dies entspricht bei ca. 1.250 Einzelverträgen einer Summe von ca. 100.000 € jährlich. Der aha hat für die Koordinierungsleistungen unter seiner unmittelbaren Aufgabenzuständigkeit ein Entgelt von 67,75 € pro Vertrag/Jahr angeboten, dies entspricht einer künftigen Gesamtsumme von rd. 85.000 €. Für die Landeshauptstadt Hannover können die Kosten des Koordinierungsaufwandes gesenkt werden, ohne das sich an der Qualität der Aufgabenwahrnehmung etwas ändern wird.


Der Verbandsausschuss des aha hat in seiner Sitzung am 31.10.2005 der Vorlage (siehe Anlage 1) zugestimmt.


zu 2:

§ 4 Absatz 2 und 6 – Aufgabenerweiterung des aha: Die Aufgabenübertragung nach Beschlusspunkt 1 erfordert eine Änderung der Verbandssatzung. Zur näheren Erläuterung wird auch auf die Begründung der in der Anlage 1 beigefügten Beschlussvorlage verwiesen.
 
§ 18 Absatz 2 und 3 – Jahresabschlussprüfung und Rechnungsprüfung: Mit dem in Kraft treten des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) ist nach § 9 Absatz 2 Nr. 7 NKomZG das für die örtliche Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsamt in der Verbandsordnung zu bestimmen.
 
In Abstimmung mit der Region Hannover wird vorgeschlagen, das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover als für die örtliche Prüfung zuständiges Rechnungsprüfungsamt zu bestimmen.
Das zuständige Rechnungsprüfungsamt kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Dritten, z.B. einen Wirtschaftsprüfer, beauftragen oder zulassen, dass deren Beauftragung in seinem Einvernehmen durch den Zweckverband unmittelbar erfolgt. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung trägt der Zweckverband.
 
Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover hat entsprechend der oben dargelegten Möglichkeit zugestimmt, dass der aha einen Wirtschaftsprüfer unmittelbar beauftragt. Entsprechend wird § 8 Absatz 1 Nr. 7 konkretisiert.
 
Die Rechnungsprüfung nach § 119 NGO wird das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover gegen Kostenerstattung selber durchführen. Der Umfang umfasst in jedem Fall die Pflichtprüfung.
 
Der Verbandsausschuss des aha hat in seiner Sitzung am 31.10.2005 der Vorlage (siehe Anlage 1) zugestimmt. Für den Beschluss ist eine Weisung an den Stimmführer in der Verbandsversammlung erforderlich.
V / OE 20.2
Hannover / 23.11.2005