Drucksache Nr. 2416/2004:

Entgeltordnung der Musikschule

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2416/2004
3
 


Entgeltordnung der Musikschule

Antrag,

der Erhöhung der Unterrichtsentgelte und der Ergänzung des Anhangs zur Entgeltordnung der Musikschule gemäß Anlage 1 sowie der Entgeltordnung gemäß Anlage 3 zum 01.01.2005 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten€0.00Betriebseinnahmen€50,000.001.3330.110000.0
sonstige Einnahmen€0.00Finanzeinnahmen von Dritten€0.00
Einnahmen insgesamt€0.00 Einnahmen insgesamt€50,000.00 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand€0.00Personalausgaben€0.00
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung€0.00Sachausgaben€0.00
Einrichtungsaufwand€0.00Zuwendungen€0.00
Investitionszuschuss an Dritte€0.00Kalkulatorische Kosten€0.00
Ausgaben insgesamt€0.00 Ausgaben insgesamt€0.00 
Finanzierungssaldo€0.00 Überschuss / Zuschuss€50,000.00 

Begründung des Antrages

Entsprechend dem Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Haushaltskonsolidierungsprogramm V (DS 2669/2003) werden die Unterrichtsentgelte der Musikschule zum 01.01.2005 erhöht. Die Erhöhung beinhaltet im Wesentlichen eine Steigerung der Grundgebühr für alle Schülerinnen und Schüler sowie ein Erhöhung des Instrumentalunterrichts gemäß Ziffer 3 des Anhangs zur Entgeltordnung. Gleichzeitig wird der seit 1992 unveränderte Mietzins für die Mietinstrumente der Musikschule angehoben (Anlage 1). Die bisherigen Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Durch die Erhöhung der Unterrichtsentgelte und der Instrumentenmiete ist eine Mehreinnahme von 50.000 € im Haushaltsjahr 2005 bei der Haushaltsstelle 1.3330.110000.0 – Unterrichtsentgelte – zu erwarten.

Ferner ist in der Entgeltordnung zur Verdeutlichung eine redaktionelle Änderung des § 7 sowie eine Anpassung der Erstattungsvoraussetzungen (§ 6) vorgenommen worden. Mit der Anpassung sind in jedem Erstattungsfall mindestens 3 Ausfalltermine erforderlich. Diese Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen. Die Änderungen sind in der Anlage 3 durch Unterstreichung entsprechend gekennzeichnet.
 Dez. IV
Hannover / Nov 11, 2004