Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1814 – Aronstabweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1814 – Aronstabweg – gemäß § 12 BauGB und
die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien-Reihenhäusern auf dem Grundstück Aronstabweg 9 geschaffen werden. Vom Planverfahren sind auch einbezogene Flächen, bestehend aus den Grundstücken Aronstabweg 3 bis 8a und einem Teilstück des Goldrutenweges, umfasst.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1583. Es gliedert sich in den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und die einbezogene Fläche. Beide Teile sind als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO für eine IV-geschossige geschlossene Bebauung ausgewiesen. Während die einbezogene Fläche komplett mit zweieinhalb-geschossigen Einfamilienhäusern bebaut ist, sind die Flächen des VEP noch ohne Bebauung, da für gewerbliche Nutzungen, die im Mischgebiet für eine Nutzungsmischung erforderlich sind, in diesem Bereich keine Interessenten gefunden wurden. Aus heutiger Sicht sind die städtebaulichen Rahmenbedingungen für Wohnbebauung in beiden Teilen gegeben.
Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR beabsichtigt, 10 Einfamilien-Reihenhäuser in geschlossener Bauweise auf dem bisher unbebauten Grundstück zu errichten. Für die einbezogenen Flächen (Aronstabweg 3 bis 8a) soll entsprechend der realisierten Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Für die Fläche soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB sind gegeben. Die v. Nordeck Grundstücksverwaltung GbR hat einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13
Hannover / Oct 30, 2014