Antrag Nr. 2415/2013:
Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Baumschutzsatzung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2415/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die Hannoveraner

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur Baumschutzsatzung

Antrag:

Der Rat möge beschließen:

Die Baumschutzsatzung der Stadt Hannover wird im §5, Absatz (1) c) wie folgt geändert:

§5 Ausnahmen und Befreiungen

(1) Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme zu erteilen,
wenn

c) von einem Baum, einem Strauch oder einer Hecke Gefahren
für Personen oder Sachen ausgehen und die Gefahren
nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu
beheben sind oder durch einen neutralen Gutachter bestätigt werden.

Begründung:

Die Baumschutzsatzung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da sie die Vegetation in der Stadt schützt. Es hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass es häufig Konflikte zwischen dem Naturschutz und den berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer gibt.
Deshalb ist die Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Baumfällung bürgerfreundlicher und flexibler zu gestalten.

Jens Böning