Drucksache Nr. 2414/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2414/2014
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Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

Antrag,

die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1812 – Großer Hillen 31/33 – gemäß § 12 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines an der Straße Großer Hillen befindlichen Gebäudes geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 225, der hier nach der Bauordnung für die Hauptstadt Hannover vom 25.02.1960 ein Wohngebiet a festsetzt. Nach § 7 der o.g. Bauordnung ist das Wohngebiet a nur für Wohnhäuser und zu ihnen gehörende Nebenanlagen bestimmt.
Das Grundstück Großer Hillen 31-33 in Hannover-Kirchrode ist zurzeit mit einem Wohn- und Geschäftsgebäude aus den 1960er Jahren besetzt, das gestalterisch stark von den Gründerzeithäusern des betreffenden Stadtraums abweicht. Neben dem Gebäude ist das Grundstück nahezu komplett durch Zufahrt und Stellplätze versiegelt.

Die Von der Mark Vermögensverwaltungsgesellschaft beabsichtigt den Umbau, die Erweiterung und gestalterische Überformung des Gebäudes. Das vorhandene dreigeschossige Gebäude bleibt erhalten und soll zur Einmündung Großer Hillen / Wasserkampstraße um einen dreigeschossigen Anbau ergänzt werden. In dem Gebäude sind 14 unterschiedlich große Eigentumswohnungen vorgesehen. Durch die Umgestaltung fügt sich das Gebäude besser in den umgebenden Kontext ein.

Die Planung ist städtebaulich sinnvoll, weil der Bereich an der Ecke Großer Hillen / Wasserkampstraße mit seiner Zentralität und guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insgesamt eine hohe Lagegunst aufweist, die städtebaulich intensiv genutzt werden soll.

Das Bauvorhaben ist mit der bisher festgesetzten niedrigen Ausnutzung auf dem Grundstück nicht vereinbar. Die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB sind gegeben. Für die Fläche soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden. Die Von der Mark Vermögensverwaltungsgesellschaft hat einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchführen zu können.
61.13 
Hannover / Oct 30, 2014