Drucksache Nr. 2413/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2413/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / "Bothfelder Kirchweg"

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 225. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen..

Begründung des Antrages

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2444/2013 N1 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Nr. 1245/2014 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Im Mai 2012 hat die Firma Gundlach GmbH & Co. KG einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Bothfelder Kirchweges gestellt. Beabsichtigt ist, auf der vorhandenen Hofanlage Bothfelder Kirchweg Nr. 6 mit dem Gebäudebestand und den dazugehörenden Freiflächen eine an die Nachbarschaft angepasste Nachnutzung zu ermöglichen und die direkt angrenzenden unbebauten Flächen mit in das Nutzungskonzept zu integrieren. Insofern sollen mit der Errichtung von Wohnungen in unterschiedlichen Bauformen, die beidseitig bestehenden Siedlungsbereiche miteinander verknüpft und der heutige Ortsrand in Richtung Bothfelder Anger arrondiert werden.

Über das Plangebiet verläuft die Darstellung einer Grünverbindung mit U-Bahn-Darstellung als Vorbehaltsfläche für den U-Bahn-Bau. Um das Baugebiet Bothfelder Kirchweg entwickeln zu können, ist die Herausnahme der nicht mehr verfolgten U-Bahn-Verbindung zwischen Endhaltestelle "Alte Heide" der Stadtbahn-Linie 2 und der Kirchhorster Straße aus dem Flächennutzungsplan erforderlich (für den Abschnitt zwischen der Endhaltestelle und der Sutelstraße besteht im Nahverkehrsplan 2008 noch die Darstellung als "langfristige Planungsoption / freigehaltene Trasse"). Die Grünverbindung diente der Flächensicherung der U-Bahn-Trasse und ist somit keine eigenständige Darstellung. Zudem wäre sie wegen der bestehenden Verhältnisse in den Bereichen Im Heidkampe / Dreihornstraße und Sutelstraße / Hintzehof nicht zu realisieren. Daher soll auch diese Darstellung künftig entfallen. Entsprechend der tatsächlichen bzw. geplanten Nutzung soll stattdessen „Wohnbaufläche", „Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" (für die tatsächlich von der Schule genutzten Flächen für das Schulzentrum Bothfeld) dargestellt werden.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 17.07.2014 beschlossene Entwurf der 225. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 31.07.2014 bis 15.09.2014 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 18.07.2014 bis 15.09.2014 statt.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls keine Stellungnahmen vor, die die Darstellungsebene des Flächennutzungsplans betreffen. In
sofern liegen Stellungnahmen, über die zu entscheiden wäre, nicht vor.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 225. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.




Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 225. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 225. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 30.10.2014