Drucksache Nr. 2411/2022:
Mittelvergabe aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2411/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Sozialausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2411/2022
1
 

Mittelvergabe aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“

Antrag,


zu beschließen, für
1. Oberschule Pestalozzi Fördermittel in Höhe von 6.912 €
2. Spokusa e.V./Kinderhaus Spunk Fördermittel in Höhe von 22.000 €

insgesamt demnach Mittel in Höhe von 28.912 € aus dem „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Maßnahmen des „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ berücksichtigen die geschlechtersensiblen Merkmale der Zielgruppe. Ziel ist es, dass alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsenden aller Geschlechter gleichermaßen von den niedrigschwelligen Angeboten profitieren.
Die Förderung geschlechtsspezifischer Maßnahmen zum Abbau (struktureller) Benachteiligungen ist vorgesehen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36301
Verwaltung der Jugendhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 28.912,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -28.912,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -28.912,00 €
Für Maßnahmen des „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ stehen für 2022 insgesamt 121.088 € zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Auf Grundlage der Einrichtung des „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“ (Drucksache Nr. 1485/2022) empfiehlt die Verwaltung die nachfolgend dargestellten Maßnahmen.
Die aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie des „Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche“, orientieren sich an der Präventionskette, ergänzen die soziale Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover und leisten schnell, unbürokratisch und nicht beschämend Unterstützung.


Nachfolgend sind die Maßnahmen je Träger*in dargestellt.


Oberschule Pestalozzi

Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
AG-Grappling
Honorarkosten für die Umsetzung der AG für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 im Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2023.
3.840 €

Die Oberschule Pestalozzi begründet den Antrag für die Maßnahme „AG-Grapping“ wie folgt (siehe Anlage):

Die Oberschule Pestalozzi hat einen erheblichen Bedarf an sozialen Herausforderungen bei Schüler*innen in den Jahrgängen 5 und 6 im Umgang mit Schule und den Lernanforderungen ausfindig gemacht.
In der angebotenen AG-Grappling wird gemeinsam mit dem Kooperationspartner, dem Verein Kempokan, an der Stärkung des Selbstbewusstseins, Selbstvertrauens und der Resilienz der Schüler*innen gearbeitet. Die Schüler*innen werden als Teil einer sportlich aktiven Gruppe dazu befähigt, Berührungs- und Schwellenängste abzubauen.
Profitieren sollen insbesondere Schüler*innen aus Familien mit knappen finanziellen Ressourcen, die über wenige Zugänge zu Freizeit- und Sportaktivitäten verfügen.
Die AG-Grappling ist Teil des Präventionskonzepts der Oberschule und soll zur Verbesserung des sozialen Miteinanders an der Schule beitragen.



Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
AG-Hausaufgabenhilfe
Honorarkosten für die Umsetzung der AG für Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 im Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2023.
3.072 €

Die Oberschule Pestalozzi begründet den Antrag für die Maßnahme „AG-Hausaufgabenhilfe“ wie folgt (siehe Anlage):

Die Oberschule Pestalozzi stellt bei Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 einen hohen Bedarf an individueller Lern-Unterstützung fest.
Die Kooperationspartnerin, die Agentur „Sprachkultur“, betreut in der AG-Hausaufgabenhilfe zwei Gruppen von Schüler*innen. Neben der Unterstützung bei Hausaufgaben und der Aufarbeitung von Lerninhalten wird individuell auf anstehende Klassenarbeiten bzw. Referate unterstützt.
An dem Angebot nehmen insbesondere Schüler*innen aus Familien teil, die zusätzliche Lern-Unterstützung ihrer Kinder nicht finanzieren können.



Spokusa e.V./Kinderhaus Spunk

Maßnahme
Kurzbeschreibung
Kosten
Der Nordstädter Kindertafelwagen
Anschaffungs-, Ausstattungs- sowie Honorarkosten für die Umsetzung der Angebote der Nordstädter Kinderwagentafel.
22.000 €


Spokusa e.V./Kinderhaus Spunk begründet den Antrag für die Maßnahme „Der Nordstädter Kindertafelwagen“ wie folgt (siehe Anlage):

Die „Nordstädter Kindertafel“ ist seit Ende der 1990er-Jahre ein Kooperationsprojekt der Berufsbildende Schule Anna-Siemsen-Schule, der Kirchenkreissozialarbeit des Diakonischen Werks, der Nordstädter Kirchengemeinde und Spokusa e.V./Kinderhaus Spunk.
Neben dem täglichen kostenfreien Mittagessen innerhalb der Woche können die Besucher*innen der Kindertafel im Alter von sechs bis 14 Jahren in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr den Bauwagen als geschützten Raum für Hausaufgaben, Gespräche oder zum Ausruhen nutzen. Als verlässliche Ansprechperson steht den Kindern eine pädagogische Fachkraft zur Seite.
Bislang wurden die Kosten der „Nordstädter Kindertafel“ durch Spendenmittel finanziert. In den letzten Jahren nahmen die Spendeneinnahmen allerdings deutlich ab.
Da die bisher genutzte Räumlichkeit in der Lutherkirche nicht dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht, darf sie nicht weiter für Angebote der Kindertafel genutzt werden. Alternativ steht derzeit im Frühjahr und Sommer der Schulgarten der Anna-Siemsen-Schule zur Verfügung.

Für die Fortführung der Angebote wird daher eine geeignete Räumlichkeit ab Herbst 2022 benötigt.
Die beteiligten Partner*innen bevorzugen einen Bau- bzw. Zirkuswagen als passende Winter- und Schlechtwetteranlaufstelle, der bestenfalls zwischen Anna-Siemsen-Schule und Kinderhaus Spunk aufgestellt wird.
Dieser Wagen soll gemeinsam mit den Besucher*innen gestaltet werden und außerdem ein optischer Impuls für die weitere Spendenakquise sein.
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Hannover / 13.09.2022