Informationsdrucksache Nr. 2410/2010:

Zweiter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Inhalt der Drucksache:

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2410/2010
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Zweiter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)


Gemäß § 5a Abs. 9 NGO berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung der Grundrechte - insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.

Die Verwaltung legt zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten den Bericht für die Jahre 2007 bis 2009 zur Beratung vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsbericht stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.



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Hannover / 25.10.2010














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Hannover / 25.10.2010