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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Zweiter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
Gemäß § 5a Abs. 9 NGO berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung der Grundrechte - insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Die Verwaltung legt zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten den Bericht für die Jahre 2007 bis 2009 zur Beratung vor.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsbericht stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.
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Hannover / 25.10.2010
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