Drucksache Nr. 2404/2019:
Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für drei Teilprojekte im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ IV

Inhalt der Drucksache:

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2404/2019
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Ausschreibung eines Förderwettbewerbs für drei Teilprojekte im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ IV

Antrag,


1. einen Förderwettbewerb für drei Teilprojekte im Rahmen des ESF- Bundesprogramms Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ IV – auszuschreiben;
2. den Förderbestimmungen - Anlage 1 - zuzustimmen, die auf Basis der Förderrichtlinie BIWAQ erstellt wurden;
3. der Zusammensetzung der Wettbewerbsjury – Anlage 2 – zuzustimmen
und
4. die Verwaltung zu ermächtigen, vorbehaltlich des Erhalts des Zuwendungsbescheides durch das Bundesverwaltungsamt zur Durchführung von BIWAQ IV, an die über das Votum der Jury ausgewählten Träger im Zeitraum vom 1.1.2020 bis max. 31.12.2022 Fördermittel in Form von Zuwendungen bis zu einer Höhe von max. 540.000 € nach Maßgabe der Förderrichtlinien BIWAQ IV weiterzuleiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das ESF-/Bundesprogramm BIWAQ richtet sich an langzeitarbeitslose Frauen und Männer ab 27 Jahre. Der Fördergeber erwartet von den umsetzenden Kommunen und den Teilprojektträgern eine genderspezifische Ausrichtung der Projekte und Ansätze, die die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive verfolgen. Diese Aspekte werden auch im Förderwettbewerb für die Teilprojekte abgefragt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 792.000,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 225.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 540.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 58.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -31.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -31.500,00 €

In der Tabelle sind die in Aussicht gestellten Fördermittel für die Gesamtlaufzeit des BIWAQ IV-Projektes von 3 Jahren dargestellt.
Die im Saldo aufgeführte Summe stellt den von der LHH zu leistenden Eigenanteil von 31.500 € (jährlich 10.500 €) dar, der aus kommunalen Mitteln Soziale Stadt finanziert wird.
Zu den Transferaufwendungen müssen die drei Teilprojekte ebenfalls einen Eigenanteil von 10% einbringen.

Begründung des Antrages

"Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" ist das ESF-Bundesprogramm des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat für die Quartiere des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt". Ziel von BIWAQ ist die Verbesserung der Chancen für Menschen in diesen Quartieren. Dazu setzt das Programm mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und zur Stärkung der lokalen Ökonomie um. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung liegt bei BIWAQ IV der Fokus auf der digitalen Inklusion.

Gefördert werden arbeitsmarktpolitische Projekte in den Handlungsfeldern:
Handlungsfeld 1 (HF 1): Nachhaltige Integration von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern ab 27 Jahre in Beschäftigung
Handlungsfeld 2 (HF 2): Stärkung der lokalen Ökonomie

Die Finanzierung von BIWAQ-Projekten erfolgt über 40% Bundesmittel, 50% ESF-Mittel und 10% Eigenmittel, die von der LHH und allen Teilprojektträgern erbracht werden müssen.

Der Fachbereich Soziales hat nach erfolgreicher Durchführung des Projektes "AktionsraumNORD" im Rahmen von BIWAQ III (Förderrunde 2015 bis 2018) auch für die Förderrunde 2019 bis 2022 (BIWAQ IV) eine Interessenbekundung für ein Projekt im Gesamtvolumen von knapp 2 Mio. Euro abgegeben, konnte die Auswahljury jedoch mit dem vorgelegten Konzept zunächst nicht überzeugen.
Es besteht nun die Möglichkeit für die Landeshauptstadt Hannover als Nachrückerin einen Antrag zu stellen, um zum 1.1.2020 in BIWAQ IV aufgenommen zu werden. Es wurde eine Fördersumme in Höhe von max. 792.000 € in Aussicht gestellt, sodass das hannoversche BIWAQ IV-Projekt ein Gesamtvolumen von max. 880.000 € haben würde.

Geplant war bei der Interessenbekundung, bewährte Arbeitsansätze aus BIWAQ III in beiden o.g. Handlungsfeldern in Sahlkamp-Mitte, Vahrenheide-Ost und Mühlenberg in der Förderrunde IV weiterzuentwickeln und mit weiteren, digitalen Formaten zur Beschäftigung und zur lokalen Ökonomie zu kombinieren.
Das ursprüngliche Vorhaben muss nun dem verringerten Finanzrahmen und der geringeren Laufzeit angepasst werden und es müssen zeitnah drei konkrete Teilprojektträger für die Gebiete Sahlkamp-Mitte, Vahrenheide-Ost und Mühlenberg benannt werden, um eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über die Förderung herbeizuführen. Die Teilprojektträger können auf Basis der in Aussicht gestellten Fördersumme, für die Laufzeit vom 1.1.2020 bis 31.10.2022, zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von max. 200.000 € verplanen.

Wie vom Fördergeber erwartet, wird die LHH (Fachbereich Soziales, Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung) wieder die Koordination des Gesamtprojektes übernehmen und die Verknüpfung mit anderen Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung, mit gesamtstädtischen Strategien und anderen Förderprogrammen sicherstellen, um Synergien herzustellen, die zu fördernden Zielgruppen zu erreichen und einen Mehrwert für alle Bewohner*innen des jeweiligen Gebietes zu erzielen. Der Kommune obliegt auch die Gesamtverantwortung für das Projekt, das Finanz- und Zielcontrolling.
Hauptkooperationspartner wird im BIWAQ IV-Projekt das JobCenter Region Hannover sein, mit dem bereits in BIWAQ III erfolgreich zusammengearbeitet wurde, ebenso der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und relevante Partner*innen vor Ort in den ausgewählten Gebieten.

Für BIWAQ III wurde mit sechs erfahrenen Trägern der Beschäftigungsförderung (Teilprojektträger) ein Projektverbund gebildet, der das hannoversche Projekt "AktionsraumNORD" gemeinsam für die Interessenbekundung bzw. für die Beantragung der Fördermittel entwickelte. Die Förderbedingungen für BIWAQ IV wurden dahingehend geändert, dass Zuwendungen an max. drei Teilprojektträger weitergeleitet werden dürfen, sodass der gemeinsame Entwicklungsprozess nicht möglich war und eine Auswahl der Träger über diesen Förderwettbewerb notwendig macht.

Aufgrund der geringeren Fördersumme (44%) kann an dem ursprünglichen Vorhaben nicht festgehalten werden beide Handlungsfelder zu bearbeiten, deshalb wird nur das Handlungsfeld 1 - Nachhaltige Integration in Beschäftigung – für das BIWAQ IV Projekt in den Fokus genommen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Gewerbeplanung in den Gebieten Soziale Stadt wird als Kompensation angestrebt.

Die Förderbestimmungen für diesen Wettbewerb (Anlage 1) wurden auf Basis der Förderrichtlinie BIWAQ IV und der vom Fachbereich Soziales eingereichten Interessenbekundung, in der das Vorhaben grob skizziert wurde, entwickelt. Sie bilden den Rahmen für die Bewerbung von Trägern der Beschäftigungsförderung.

Anlage 2 enthält den Vorschlag zur Besetzung der Wettbewerbsjury, die die drei Teilprojekte auswählen soll.
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Hannover / 09.09.2019