Drucksache Nr. 2403/2019:

Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 09.09.2019: Sportausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 11.11.2019: Sportausschuss: Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen
  • 09.12.2019: Sportausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 13.01.2020: Sportausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 23.01.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 30.01.2020: Ratsversammlung: Abgesetzt
  • 30.01.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 13.02.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 20.02.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 27.02.2020: Ratsversammlung: Einschl. Änderungen aus Drucks. Nr. 3270/2019 N2 mit 37 Stimmen dafür, 23 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.
  • 27.02.2020: Verwaltungsausschuss: Einschl. Änderungsantrag aus Drucks. Nr. 3270/2019 N2 mit 6 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2403/2019
1
 


Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende

Antrag,


der Änderung des Punktes 7 (Zuwendungen für Übungsleitende) der Grundsätze für die Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover vom 14.12.2000 gemäß Anlage 1 mit Wirkung vom 01.01.2020 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Gewährung von Zuwendungen für Übungsleitende profitieren alle antragsberechtigten Sportvereine in gleicher Weise. Die Sportvereine können für den Einsatz von Übungsleitenden unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft oder Handicap Zuwendungen beantragen, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 335.698,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -335.698,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -335.698,00 €
Die Änderung des Abrechnungsverfahrens führt nicht zu einer Erhöhung der städtischen Gesamtförderung für Übungsleitende.

Begründung des Antrages


Der Stadtsportbund Hannover e.V. ist seit Anfang der 1990er Jahre zuständig für die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung der städtischen Zuwendungen für Übungsleitende. Daneben ist der Stadtsportbund auch für die Vergabe der Mittel zuständig, die das Land Niedersachsen über den Landessportbund Niedersachsen für diesen Zweck zur Verfügung stellt.

Der Landessportbund passt zum 01.01.2020 in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen seine Förderrichtlinien an, deshalb ist der Stadtsportbund auf die Verwaltung mit der Bitte zugekommen, eine weitgehende Anpassung des städtischen Abrechnungsverfahrens an das Verfahren für die Landesmittel vorzunehmen. Die wesentlichste Änderung zum bisherigen Abrechnungsverfahren ist eine Verwaltungsvereinfachung für die antragstellenden Vereine.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren können die Vereine zukünftig ihren Zuschuss einmal im Jahr (bis zum 31.05. d.J.) online beantragen, indem sie in ein entsprechendes Abrechnungsprogramm die von ihnen beschäftigten Übungsleitenden eintragen und damit bestätigen, dass diese Übungsleitenden für den Verein gegen Bezahlung tätig sind. Bislang mussten dafür zweimal im Jahr umfangreich Abrechnungsformulare ausgefüllt werden. Außerdem kann auch die Zahlungsbestätigung, die den Verwendungsnachweis ersetzt, künftig online erfolgen. Dadurch werden die vornehmlich ehrenamtlich tätigen Vorstände der Vereine erheblich entlastet.

Das Berechnungsverfahren für die Zuschüsse erfolgt künftig wie folgt:

1. Die Vereine erhalten pro Jahr einen Etat für die Beschäftigung der Übungsleitenden. Die Berechnung für jeden Verein, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt anhand der Anzahl der zu fördernden Übungsleitenden.

2. Dabei soll zunächst pro angefangene 100 Mitglieder ein Zuschuss für eine*n Übungsleitende*n berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass der Verein auch über die Anzahl der zu berücksichtigenden Übungsleitenden verfügt. Dieser Verteilungsschlüssel kann nach Abstimmung zwischen dem Stadtsportbund und der Landeshauptstadt jederzeit angepasst werden.

3. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden durch die Gesamtzahl der ermittelten zu fördernden Übungsleitenden aller Vereine geteilt. So wird der Förderbetrag pro Übungsleitenden ermittelt.

4. Im Anschluss wird der Zuschussbetrag für die einzelnen Vereine durch Multiplikation der Anzahl der geförderten Übungsleitenden (Ziffer 2) mit dem Förderbetrag pro Übungsleitenden (Ziffer 3) errechnet.

5. Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung der erhaltenen Förderung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Online-Verfahren. Ergibt sich aus der Bestätigung des Vereins im Folgejahr, dass er die erhaltene Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe an Übungsleitende gezahlt hat, erfolgt eine Rückforderung, die an die Sportvereine im Rahmen der nächsten Abrechnung ausgeschüttet wird.

Berechnungsbeispiel:

1. Verein XY hat 880 Mitglieder. Er erhält deshalb für 9 Übungsleitende Zuschüsse.

2. Die Übungsleitenden-Zuwendung der Stadt beträgt 300.000 € im Jahr, die Anzahl der zu berücksichtigenden Übungsleitenden aller Vereine insgesamt 1.000 Übungsleitende. Der Zuschuss pro Übungsleitender*m ist in dem Fall 300 €.

3. Der Verein XY erhält eine Zuwendung für 9 zu berücksichtigende Übungsleitende á 300,- €, also 2.700,- €, die in zwei gleichen Raten ausgezahlt werden.

4. Anfang des Folgejahres bestätigt der Verein XY im Online-Verfahren, dass er mindestens in der Höhe des Etats von 2.700,- € unbar Vergütungen an Übungsleitende gezahlt hat.


Nach Prüfung schlägt die Verwaltung vor, diesem Vorschlag nachzukommen und die in der Anlage dargestellte Änderung des Punktes 7 der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover vorzunehmen.
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Hannover / 09.09.2019