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Die Änderung des Abrechnungsverfahrens führt nicht zu einer Erhöhung der städtischen Gesamtförderung für Übungsleitende.
Der Stadtsportbund Hannover e.V. ist seit Anfang der 1990er Jahre zuständig für die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung der städtischen Zuwendungen für Übungsleitende. Daneben ist der Stadtsportbund auch für die Vergabe der Mittel zuständig, die das Land Niedersachsen über den Landessportbund Niedersachsen für diesen Zweck zur Verfügung stellt.
Der Landessportbund passt zum 01.01.2020 in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen seine Förderrichtlinien an, deshalb ist der Stadtsportbund auf die Verwaltung mit der Bitte zugekommen, eine weitgehende Anpassung des städtischen Abrechnungsverfahrens an das Verfahren für die Landesmittel vorzunehmen. Die wesentlichste Änderung zum bisherigen Abrechnungsverfahren ist eine Verwaltungsvereinfachung für die antragstellenden Vereine.
Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren können die Vereine zukünftig ihren Zuschuss einmal im Jahr (bis zum 31.05. d.J.) online beantragen, indem sie in ein entsprechendes Abrechnungsprogramm die von ihnen beschäftigten Übungsleitenden eintragen und damit bestätigen, dass diese Übungsleitenden für den Verein gegen Bezahlung tätig sind. Bislang mussten dafür zweimal im Jahr umfangreich Abrechnungsformulare ausgefüllt werden. Außerdem kann auch die Zahlungsbestätigung, die den Verwendungsnachweis ersetzt, künftig online erfolgen. Dadurch werden die vornehmlich ehrenamtlich tätigen Vorstände der Vereine erheblich entlastet.
Das Berechnungsverfahren für die Zuschüsse erfolgt künftig wie folgt:
1. Die Vereine erhalten pro Jahr einen Etat für die Beschäftigung der Übungsleitenden. Die Berechnung für jeden Verein, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt anhand der Anzahl der zu fördernden Übungsleitenden.
2. Dabei soll zunächst pro angefangene 100 Mitglieder ein Zuschuss für eine*n Übungsleitende*n berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass der Verein auch über die Anzahl der zu berücksichtigenden Übungsleitenden verfügt. Dieser Verteilungsschlüssel kann nach Abstimmung zwischen dem Stadtsportbund und der Landeshauptstadt jederzeit angepasst werden.
3. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden durch die Gesamtzahl der ermittelten zu fördernden Übungsleitenden aller Vereine geteilt. So wird der Förderbetrag pro Übungsleitenden ermittelt.
4. Im Anschluss wird der Zuschussbetrag für die einzelnen Vereine durch Multiplikation der Anzahl der geförderten Übungsleitenden (Ziffer 2) mit dem Förderbetrag pro Übungsleitenden (Ziffer 3) errechnet.
5. Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung der erhaltenen Förderung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Online-Verfahren. Ergibt sich aus der Bestätigung des Vereins im Folgejahr, dass er die erhaltene Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe an Übungsleitende gezahlt hat, erfolgt eine Rückforderung, die an die Sportvereine im Rahmen der nächsten Abrechnung ausgeschüttet wird.
Berechnungsbeispiel:
1. Verein XY hat 880 Mitglieder. Er erhält deshalb für 9 Übungsleitende Zuschüsse.
2. Die Übungsleitenden-Zuwendung der Stadt beträgt 300.000 € im Jahr, die Anzahl der zu berücksichtigenden Übungsleitenden aller Vereine insgesamt 1.000 Übungsleitende. Der Zuschuss pro Übungsleitender*m ist in dem Fall 300 €.
3. Der Verein XY erhält eine Zuwendung für 9 zu berücksichtigende Übungsleitende á 300,- €, also 2.700,- €, die in zwei gleichen Raten ausgezahlt werden.
4. Anfang des Folgejahres bestätigt der Verein XY im Online-Verfahren, dass er mindestens in der Höhe des Etats von 2.700,- € unbar Vergütungen an Übungsleitende gezahlt hat.
Nach Prüfung schlägt die Verwaltung vor, diesem Vorschlag nachzukommen und die in der Anlage dargestellte Änderung des Punktes 7 der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover vorzunehmen.