Informationsdrucksache Nr. 2403/2007:
Übernahme des Friedhofs Nackenberg durch die Petrigemeinde

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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2403/2007
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Übernahme des Friedhofs Nackenberg durch die Petrigemeinde




Seit mehreren Jahren bemüht sich die Petrigemeinde in Kleefeld um die Übernahme des seit über 30 Jahren außer Dienst gestellten Stadtteilfriedhofs Nackenberg.

Der Rat beschloss mit DS 0549/2006, dass der Wiedereröffnung des Stadtteilfriedhofs Nackenberg zugestimmt wird, wenn die gesamte Friedhofsfläche mit sämtlichen Baulichkeiten der Kirchengemeinde mit allen Rechten und Pflichten als Eigentum übertragen würde. Der Rat setzte zudem voraus, dass es eine einvernehmliche Lösung für die Frage der Kostenaufteilung für den denkmalgeschützten Bereich geben sollte, wobei die Kosten sachgerecht sowie nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Parteien aufgeteilt werden sollten.

Die Kirchengemeinde hatte in den Gesprächen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht in der Lage sei, die Kosten für die Unterhaltung und die anstehende Sanierung der denkmalgeschützten Kapelle mit ihren Nebengebäuden und der Friedhofsmauer zu tragen. Dagegen hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass zu den Rechten und Pflichten eines Friedhofsbetreibers auch die Unterhaltung der Gebäude gehöre, also auch die Unterhaltung der in 2003 frisch sanierten Kapelle künftig von der Kirchengemeinde zu finanzieren wäre.








Gleichzeitig hatte die Stadtverwaltung in Aussicht gestellt, die Kirchengemeinde bei der Unterhaltung und Sanierung der denkmalgeschützten Friedhofsmauer angemessen, also sachgerecht und entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beider Parteien, zu unterstützen. Zur Diskussion stand die Bildung von Rücklagen für Unterhaltungsmaßnahmen an der Mauer in Höhe von 3.000 € jährlich durch die Kirchengemeinde, finanziert durch die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten. Instandsetzungsmaßnahmen, die über diesen Betrag hinausgehen würden, sollten dann mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden. Gemessen an den durchschnittlichen Instandhaltungskosten würde sich die Stadt danach mit ca. 50% der Kosten beteiligen. In diesen Gesprächen war die Kirchengemeinde aufgefordert worden, der Stadtverwaltung eine Kalkulation vorzulegen, um ermitteln zu können, in welcher Größenordnung die Kirchengemeinde ihren Beitrag zur Unterhaltung der Friedhofsmauer tatsächlich leisten könnte. Diese Kalkulation ist bis heute nicht vorgelegt worden.

Das Landeskirchenamt als Genehmigungsbehörde ist unter den genannten Bedingungen nicht bereit, die Genehmigung zur Übernahme des städtischen Friedhofs zu erteilen. Auch der Widerspruch der Kirchengemeinde gegen den erteilen Ablehnungsbescheid des Landeskirchenamtes war erfolglos. Daher fordert die Kirchengemeinde in einem erneuten Schreiben vom 13.08.07, die Stadt solle sich mit 75% sowohl an den Kosten für die Unterhaltung der Mauer als auch für die Unterhaltung der bisher außer Diskussion stehenden Kapelle „dauerhaft und rechtsverbindlich“ beteiligen.

Aus Sicht der Verwaltung sollte es jedoch keine weiteren Zugeständnisse geben. Während die Kirchengemeinde finanzielle Unterstützung durch die Stadtverwaltung erwartet, schafft sie gleichzeitig eine Konkurrenz zu den städtischen Friedhöfen, die ihre Aufwendungen für die Unterhaltung der denkmalgeschützten, parkartigen Friedhöfe annähernd selbst erwirtschaften muss. Zudem würde die Wiedereröffnung dieses kleinen Friedhofs nur einer Minderheit des gedachten Einzugsbereichs zur Verfügung stehen können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.4 
Hannover / 02.10.2007