Informationsdrucksache Nr. 2400/2017:
Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover,
1. Änderung an das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Information über die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu den allgemeinen Planungszielen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2400/2017
2
 

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover,
1. Änderung an das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Information über die Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu den allgemeinen Planungszielen

Die Region Hannover beabsichtigt, mit einem Änderungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 die erforderliche Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm 2017 (LROP 2017) vorzunehmen. Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) sind Regionale Raumordnungsprogramme bei Änderungen oder Neuaufstellungen des Landesraumordnungsprogramms unverzüglich anzupassen. Das LROP 2017 ist mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. vom 16.02.2017) in Kraft getreten.

Mit der Bekanntmachung vom 10.08.2017 im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover hat die Region Hannover die allgemeinen Planungsabsichten für die 1. Änderung des RROP 2016 bekannt gemacht und damit das Änderungsverfahren eingeleitet. Die Landeshauptstadt Hannover wurde mit Schreiben vom 11.08.2017 gebeten, Hinweise und Anregungen für die Erarbeitung des Entwurfs zur 1. Änderung bis zum 07.09.2017 vorzulegen. Das Schreiben der Region Hannover vom 11.08.2017, in dem die Planungsabsichten erläutert werden, ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Aufgrund der parallelen Aufstellung von RROP und LROP konnten die Vorgaben des neuen LROP 2017 nicht mehr im RROP 2016 eingearbeitet werden und sollen durch das nun eingeleitete Änderungsverfahren nachträglich in das RROP aufgenommen werden. Es betrifft die folgenden Regelungen:

· Abgrenzung der grundzentralen Verflechtungsbereiche bei der Festlegung mehrerer Grundzentren in einer Gemeinde (LROP Abschnitt 2.2 Ziffer 03 Satz 9) für die Kommunen Hemmingen, Ronnenberg und Wedemark,
· Festlegung von Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung / Nahversorgungsschwerpunkten (LROP Abschnitt 2.3 Ziffer 10),
· Festlegung von Vorranggebieten Torferhaltung (LROP Abschnitt 3.1.1 Ziffer 06),
· Festlegung von Vorranggebieten Biotopverbund und Habitatkorridore (LROP Abschnitt 3.1.2 Ziffer 02 und Ziffer 04),
· Streichung der Vorrangsicherung für die Neubautrasse im Schienenverkehr zwischen Hannover und Hamburg/Bremen (die sogenannte Y-Trasse).

Zu den Planungsabsichten der Region Hannover wurde die als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügte Stellungnahme abgegeben. Wenn im weiteren Verfahren zur 1. Änderung des RROP 2016 die Region Hannover den Entwurf der Änderung vorlegt und dazu die Beteiligung durchführt, wird ein Beschlussverfahren über die dann abzugebende Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änpassung des Regionalen Raumordnungsprogramms und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.15 
Hannover /