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Die Maßnahmen richtet sich gleichermaßen an alle Geschlechter.
Durch die Maßnahme sind die Belange aller gesellschaftlichen Gruppierungen gleichermaßen betroffen.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Mit der Beschluss-Drucksache 0093/2021 hat der Rat der Stadt Hannover dem Abschluss der "Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover" zugestimmt.
Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung wurde das Konzept zur Versorgung der Region Hannover mit Beratungsleistungen gemäß § 28 sowie §§ 8, 16, 17, 18, 41 SGB VIII für den Zeitraum 2021-2025 (Versorgungskonzept 2021-2025) für verbindlich erklärt, so dass die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung bis 2025 darauf hinwirken muss, die Organisation und Inhaltsbestimmung der Leistungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe im Sinne des Versorgungskonzeptes zu gestalten.
Die Leistungsvereinbarung wurde durch die Region Hannover fristgerecht zum 31.12.2025 gekündigt.
Gleichzeitig hat die Region Hannover dem Fachbereich Jugend und Familie mitgeteilt, mit der Landeshauptstadt Hannover für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 erneut eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, nach welcher die Stadt Hannover die Leistungsangebote der Grund- und Spezialversorgung entsprechend sicherstellt und die Region Hannover zu einer adäquaten Finanzierung verpflichtet.
Die neue Vereinbarung sieht folgende Zahlungen der Region Hannover an die Landeshauptstadt Hannover vor:
Jahr | Haushaltsansatz |
2025 | 4.109.824,27 € |
2026 | 4.592.810,49 € |
2027 | 4.692.506,92 € |
2028 | 4.794.695,76 € |
2029 | 4.899.439,32 € |
2030 | 5.006.801,47 € |
Umsetzung des Versorgungskonzeptes für Beratungsleistungen gemäß § 28 sowie §§ 8, 16, 17, 18, 41 SGB VIII in der Region Hannover - Familien- und Erziehungsberatung und Fachberatung
Die Landeshauptstadt Hannover hat sich durch die Leistungsvereinbarung der Jahre 2021 bis 2025 verpflichtet, im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung darauf hinzuwirken, die Organisation und Inhaltsbestimmung der Leistungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe im Sinne des Versorgungskonzeptes zu gestalten.
Dabei war insbesondere die durch das Versorgungskonzept vorgesehene Aufteilung in eine "Grundversorgung" mit Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung sowie eine "Spezialversorgung" zu bestimmten Themenschwerpunkten durch Fachberatungsstellen zu berücksichtigen.
Die
Grundversorgung beinhaltet die
· Erziehungsberatung,
· Familienberatung,
· Frühe Beratung (Schreibaby-Ambulanz),
· Jugendberatung,
· die elterliche Partnerschaftsberatung,
· Beratung bei Trennung und Scheidung,
· Beratung pädagogischer Fachkräfte
· sowie die fachdienstliche Unterstützung anderer Teams der Jugendhilfe.
Die
Spezialversorgung wird in folgende vier Themen und Inhalte aufgeteilt:
Themenfeld | Inhalt |
Gender und Sexualität | Mädchen- und Jungenarbeit (Beratung und Prävention),
sexuelle Identität |
Gewalt | Familiäre Gewalt und Gewalt unter Gleichaltrigen,
sexualisierte Gewalt, grenzverletzendes Verhalten
eskalierte Elternkonflikte |
Medienkonsum | Problematischer Medienkonsum |
Verselbstständigung | Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung und beim Übergang Schule-Beruf |
Die Träger der Freien Jugendhilfe und die zuwendungsempfangenden Institutionen wurden in der Fach-Arbeitsgemeinschaft "Psychosoziale Beratung, Therapie und Familienbildung in der Jugendhilfe" nach § 78 SGB VIII (AG 78), in mehreren Sondersitzungen und begleitenden Gesprächen zur Jugendhilfeplanung beteiligt.
Die vorgenannten Sitzungen wurden zum Teil mit externer Begleitung durch den ehemaligen Leiter der Jugend- und Familienberatung der Region Hannover, der das Versorgungskonzept federführend erarbeitet hat, durchgeführt. Schwerpunkt der Gespräche war insbesondere die Verteilung der zur Verfügung gestellten Ressourcen (= Haushaltsmittel) unter Berücksichtigung der im Versorgungskonzept vorgesehenen Grund- und Spezialversorgung.
Im Versorgungskonzept ist ein Verhältnis von 80 % Grundversorgung zu 20 % Spezialversorgung festgelegt. Dieses Verhältnis bezieht sich auf Berechnungen im Regionsgebiet.
Für das in der Landeshauptstadt Hannover vorhandene Verhältnis von Beratungsangeboten der Grundversorgung zu Beratungsangeboten der Spezialversorgung wurde eine rechnerische Verteilung von ca. 70 % Grundversorgung zu ca. 30 % Spezialversorgung ermittelt. Die Region Hannover hat dieser Aufteilung zur Kenntnis genommen und akzeptiert diese.
Unter Berücksichtigung des ermittelten Verhältnisses von ca. 70 % Grundversorgung zu ca. 30 % Spezialversorgung ergab sich folgende rechnerische Verteilung, die durch die konkrete Mittelverteilung annähernd erreicht wird und daher ab dem Jahr 2025 in der Landeshauptstadt Hannover Anwendung gefunden hat.
Von der Region im Jahr 2025 | Grundversorgung
(rd. 70 %) | Spezialversorgung
(rd. 30 %) |
| Haushaltsmittel (€) | 4.109.824,27 € | 2.876.876,99 € | 1.232.947,28 € |
Die Haushaltsmittel verteilen sich dabei im Jahr 2025 wie folgt auf die Grund- und die Spezialversorgung und auf die anderen Institutionen:
Grundversorgung
Die Grundversorgung mit Beratungsleistungen nach §28 SGB VIII in Verbindung mit §§17,18,8,41 erfolgt größtenteils durch die Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen der LHH mit ihren Beratungsstellen. Sie werden durch folgende Institutionen unterstützt:
Nr. im
Zuwendungs-
portal | Name der Institution | HPL
2025 |
4510181 | Ev. Beratungszentrum Oskar-Winter-Straße | 26.719,00 € |
4510190 | Ev. Beratungszentrum Oskar-Winter-Straße | 27.125,00 € |
4510187 | Ev. Beratungszentrum Oskar-Winter-Straße, Suizidprävention | 13.340,00 € |
4510188 | Familien- und Sozialberatungsstelle der AWO | 134.821,00 € |
4510217 | Beratungsstelle Sallstraße | 28.829,00 € |
4510216 | Hannoversche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung | 105.108,00 € |
4510186 | Hannoversche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung Suizidprophylaxe | 13.433,00 € |
4510178 | VAMV e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter | 59.811,00 € |
SUMME |
| 409.186,00 € |
Spezialversorgung
Nr. im
Zuwendungsportal | Name der Institution | HPL
2025 |
4510185 | Jugendberatung Hinterhaus | 139.032,00 € |
4510193 | Kinderschutz-Zentrum in Hannover | 143.530,00 € |
4510192 | Mädchenhaus Hannover - Verein zur Unterstützung feministischer Mädchenarbeit e.V. | 171.030,00 € |
4510199 | Mädchenhaus zwei13 | 169.947,00 € |
4510197 | Männerbüro Hannover e.V., Beratungsstelle Anstoß - gegen sexuelle Gewalt an Jungen und männlichen Jugendlichen | 53.879,00 € |
4510198 | Männerbüro Hannover e.V., Caring Dads - durch soziales Training zum fürsorglichen Vater | 23.923,00 € |
4510203 | Männerbüro Hannover e.V., Sexualisiert grenzverletzende Jungen und männliche Jugendliche | 22.111,00 € |
4510195 | Mannigfaltig - Arbeit mit Jungen im Gewaltinterventionsbereich | 107.178,00 € |
4510196 | Pro familia Beratungsstelle Hannover | 53.099,00 € |
4510209 | Return | 25.533,00 € |
4510191 | Violetta e. V. - Fachberatungsstelle gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen und jungen Frauen | 335.146,00 € |
4510207 | Waage-Beratung und Vermittlung in eskalierten Elternkonflikten | 55.159,00 € |
SUMME |
| 1.299.567,00 € |
Nachrichtlich: Andere Institutionen
Die nicht der Grund- bzw. Spezialversorgung zugeordneten Institutionen werden weiterhin aus dem Budget 36701 "Jugend- und Familienberatung", nicht aber aus Regionsmitteln gefördert.
Diese sind:
Familienbildungsstätten
Nr. im
Zuwendungsportal | Name der Institution | HPL
2025 |
4510177 | AWO- Familienbildungsstätte | 31.935,00 € |
4510176 | DRK-Familienbildungsstätte | 31.626,00 € |
4510183 | Evangelische Familienbildungsstätte | 31.934,00 € |
4510182 | Katholische Familienbildungsstätte | 31.639,00 € |
SUMME |
| 127.134,00 € |
weitere Institutionen
Nr. im
Zuwendungsportal | Name der Institution | HPL
2025 |
4510202 | Balu und Du in Hannover, Mentorenprogramm | 28.781,00 € |
4510189 | Deutscher Kinderschutzbund, OV Hannover, Beratungsstelle | 11.906,00 € |
4510206 | Hallo Einstein-Betreuungs-und Bildungsgebote im soz. Brennpunkt Roderbruch | 10.785,00 € |
4510219 | Institut für Transkulturelle Betreuung / Querschnittsarbeit im Rahmen des Projektes Vormundschaften für Kinder und Jugendliche | 45.460,00 € |
4510210 | Löwenzahn e. V. | 46.814,00 € |
4510208 | Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V. | 21.176,00 € |
4510215 | VSE-AG KISS (Kinder im Ossietzkyring) | 44.012,00 € |
4510194 | Winnicott Institut zur Förderung der Psychoanalyse bei Kindern und Jugendlichen e.V. | 55.717,00 € |
4510218 | Winnicott Institut zur Förderung der Psychoanalyse bei Kindern und Jugendlichen e.V. | 12.796,00 € |
SUMME |
| 277.447,00 € |
Zusammenfassung
zu verteilende Regionsmittel 4.109.824,27 €:
Grundversorgung LHH
2.401.071,27 €
Grundversorgung Freie Träger 409.186,00 €
Spezialversorgung Freie Träger 1.299.567,00 €
Gesamt an Freie Träger:
1.708.753,00 €
Nachrichtlich
(Zuwendungen, die aus Haushaltsmitteln der Stadt Hannover gewährt werden):
Familienbildungsstätten 127.134,00 €
Andere 277.447,00 €
Gesamt 404.581,00 €
Die Zuwendungen werden gemäß dem Beschluss des Rates zum Haushaltsplan im Jahr 2026 in gleicher Höhe fortgeschrieben.