Drucksache Nr. 2398/2013:

Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Verwaltungsausschuss
2. In die Ratsversammlung
 
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2398/2013
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Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 NKomVG
im Zuge der Wahl des Oberbürgermeisters

Antrag,

zu beschließen, dass Herr Oberbürgermeister Stefan Schostok in die nachstehend
aufgeführten Gremien benannt wird:

Unternehmen
Gremium
Benennungstermin
hannoverimpuls GmbH
Aufsichtsrat
Mit sofortiger Wirkung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 138 Absatz 3 i.V.m. Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte/der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.

Mit der Neuwahl des Oberbürgermeisters wird es notwendig, die Besetzung dieser Mandate neu zu regeln.


Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH

Entsendung: Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. In den Aufsichtsrat entsendet die LHH:
den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm oder ihr benannten Vertreter oder eine von ihm oder ihr benannte Vertreterin


zur ergänzenden Information

Das Amt im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover ist an die Rechtsstellung als Hauptverwaltungsbeamten/Oberbürgermeister des Trägers bzw. der Landeshauptstadt Hannover gebunden. Dies betrifft gleichermaßen das Mandat in der S-Hannover Stiftung. Insofern ergibt sich die Amtsübernahme mit sofortiger Wirkung.

Bei der HMTG mbH entsendet die hannoverimpuls GmbH und nicht der Rat den Hauptverwaltungsbeamten und Wirtschaftsdezernenten der Landeshauptstadt Hannover in den Aufsichtsrat. Die Entsendung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Vorstand der Stadtwerke Hannover AG beabsichtigt Mitte 2014 Herrn Oberbürgermeister Stefan Schostok anstelle von Herrn Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann für den Aufsichtsrat der Thüga Holding vorzuschlagen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Hannover AG.
20.2 
Hannover / 15.11.2013