Drucksache Nr. 2395/2017:

Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Neugestaltung und Ausbau der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2395/2017
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Sanierung Soziale Stadt Hainholz
Neugestaltung und Ausbau der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße

Antrag,


dem Umbau mit Neugestaltung der Fenskestraße zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.660.000 €
sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Befassungsrecht der Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz gem. § 1 (2) der Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106013 / 54101902

Bezeichnung Maßnahmen der Stadterneuerung / Stadterneuerung Hainholz
Erschließung Erneuerung Fenskestraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2017-2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in den Teilfinanzhaushalten 61 bzw. 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2017 zu Lasten 2018 und 2018 zu Lasten 2019.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit

Investitionsmaßnahme 51106013 Soziale Stadt Hainholz


Einzahlungen

Auszahlungen
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit
928.400,00

Baumaßnahmen
1.527.600,00



Saldo Investitionstätigkeit
-599.200,00
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902nicht beitragsfähiger Straßenbau
Einzahlungen

Auszahlungen



Baumaßnahmen
132.400,00



Saldo Investitionstätigkeit
-132.400,00
Teilergebnishaushalt 66
Angaben pro Jahr
Produkt54101Gemeindestraße
Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen)
23.210,00

Abschreibungen
41.500,00
Zinsen o.ä. (TH 99)
18.290,00



Saldo ordentliches Ergebnis
-36.580,00





Außerordentliche Erträge
123.346,44

Außerordentliche Aufwendungen
299.037,07



Saldo außerordentliches Ergebnis
-175.690,63








Saldo gesamt
-212.270,63



Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden, da die Straße im Rahmen der städtebaulichen Sanierung Hainholz umgestaltet wird.

Für die Maßnahme sind Zuschüsse aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 928.400 € berücksichtigt. sodass ein städtischer Anteil in Höhe von 731.600 € den Haushalt belastet.

Auszahlungen
Da die Neugestaltung und der Ausbau auch nicht förderfähige Bestandteile enthalten, wird von den Gesamtkosten in Höhe von 1.660.000 € ein Anteil von 132.400 € aus dem Teilfinanzhaushalt 66 finanziert.

In den dargestellten Gesamtkosten sind die Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 108.500 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung (Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Hannover) abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Die bauliche Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundene Finanzierung sind für die Jahre 2017 bis 2019 vorgesehen.

Die geschätzten Baukosten betragen 1,66 Mio. € zuzüglich Kosten in Höhe von 108.500 € für Straßenabläufe und Anschlussleitungen (siehe „Auszahlungen“). Der städtische Anteil an dieser Baumaßnahme beträgt ca. 731.600 €.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Fenskestraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße im Nordwesten Hannovers, sie verbindet im Zusammenhang mit der Melanchthonstraße die Schulenburger Landstraße mit der Vahrenwalder Straße.

Die Ausbaustrecke dient überwiegend dem überörtlichen Verkehr, mit einem DTV von ca. 11.000 Fahrzeugen/24h. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei ca. 5%.

Im Ausbaubereich wird außerdem mehrgeschossige Wohnbebauung erschlossen. Durch die Verkehrsbelastung und die ungenügende Aufenthaltsqualität der Nebenanlagen wirkt die Fenskestraße wie eine Barriere für FußgängerInnen und RadfahrerInnen.


Die Landeshauptstadt Hannover plant die Erneuerung der Fenskestraße im Bereich zwischen Schulenburger Landstraße und Melanchthonstraße einschließlich einer Umgestaltung und Aufwertung der Seitenanlagen.

Die vorhandene Fahrbahn ist ca. 12,00 m breit, an den Fahrbahnrändern wird abschnittweise geparkt. Im Knotenpunktbereich zur Schulenburger Landstraße gibt es statt Parken eine separate Busspur und Abbiegespuren. Zwischen Hütten- und Voltmerstraße wurde als Querungshilfe für Fußgänger eine Mittelinsel eingebaut, die mit einem Zebrastreifen gesichert ist. Im Übergangsbereich Fenskestraße zur Melanchthonstraße müssen die Fahrzeuge eine sehr enge Kurve durchfahren, die in der Mitte mit Sperrflächen abmarkiert ist.

Die Seitenanlagen setzen sich meist aus einem 2,00m breiten Baumstreifen, einem 1,80m breiten Radweg und einem 2,80-3,30 m breiten Gehweg zusammen. Westlich der Hüttenstraße gibt es eine Bushaltestelle, die derzeit nur bedingt barrierefrei ausgebaut ist. Östlich der Voltmerstraße befindet sich auf der nördlichen Seite ein kleiner Platz um die Hainholzstele. Im südlichen Bereich schließt eine Grünfläche an, die zum Teil durch einen Spielplatz belegt ist.

Auf der Ausbaustrecke verkehrt die Buslinie 121 (Haltenhoffstraße – Altenbekener Damm).

Die Fenskestraße muss eine hohe Verkehrsbelastung aufnehmen und genügt durch den mangelhaften Aufbau nicht mehr den Anforderungen an die Tragfähigkeit.

Der Zustand der Nebenanlagen entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Derzeitig stehen Fußgängern und Radfahrern in diesem Bereich überwiegend qualitativ mangelhafte Flächen zur Verfügung.

Es ist eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße an die heutigen technischen Anforderungen anzupassen, langfristig die Verkehrssicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten und zusätzlich den Straßenzug und die Nebenanlagen stadtgestalterisch aufzuwerten.

Der Stadtteil Hainholz ist seit 2001 Sanierungsgebiet im Programm „Soziale Stadt“ und wird städtebaulich erneuert. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde eine Erweiterung des Sanierungsgebietes notwendig. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat den dafür notwendigen Satzungsbeschluss am 27.04.2017 gefasst (DS 0469/2017).


2. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird den heutigen bzw. dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angepasst. Die Fahrbahnbreite wird auf 6,50 m reduziert. Im Einmündungsbereich Schulenburger Landstraße entfällt die Busspur. Der dadurch gewonnene Platz wird für die Anlage eines Radfahrstreifens für links abbiegende Radfahrer genutzt. Die Zebrastreifenquerung zwischen Hütten- und Voltmerstraße wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Die Kurve im Übergangsbereich Fenskestraße - Melanchthonstraße wird deutlich entschärft, die Fahrbahn in diesem Bereich auf 8,00m aufgeweitet, um den Begegnungsverkehr für Busse und andere größere Fahrzeuge zu gewährleisten. Im Zusammenhang damit werden auch die straßenbegleitenden Grünflächen neu geordnet.



Die Bushaltestelle im Einmündungsbereich Schulenburger Landstraße wird in die Schulenburger Landstraße verlegt, gegenüber der Haltestelle für die Gegenrichtung. Dafür muss die Fahrspurbreite an dieser Stelle auf 3,50 m reduziert werden. Der nördliche Bushaltepunkt im Bereich Voltmerstraße wird etwas in Richtung Osten verschoben, näher an die geplante Lichtsignalanlage heran. Die südliche Position bleibt annähernd gleich. Die Haltestellen und Lichtsignalanlagen werden barrierefrei gestaltet.

Das Parken wird zukünftig in separaten Parkbuchten im Seitenraum untergebracht. Die Aufpflasterungen der Legien- und Voltmerstraße werden an den zukünftigen Fahrbahnverlauf angepasst, die Hüttenstraße und die abknickende Fenskestraße erhalten im Zuge des Ausbaus neue Aufpflasterungen. Geh- und Radweg werden separat im Seitenraum untergebracht. Der Radweg erhält durchgängig eine Breite von 2,00m, lediglich in kurzen Abschnitten, die für den Zweirichtungsverkehr freigegeben werden sollen, wird auf 2,40m aufgeweitet. Der Gehweg erhält bis auf kurze Engstellen eine Breite von 2,60 m-3,00 m. Durch den geänderten Kurvenverlauf, werden auch Anpassungen im Platzbereich um die Hainholzstele und im südlich der Straße gelegenen Grünbereich erforderlich.

Im Vorfeld und während der Straßenbaumaßnahme ist Leitungsbau erforderlich.

Die Planung ist in der Anlage dargestellt.

Der geplante Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von rund 350 m.


3. UVP

Durch die geplante Baumaßnahme entstehen nur geringe Eingriffe. 7 Bäume müssen gefällt werden, ausgleichend sind 22 neue Baumstandorte vorgesehen. Die Standorte der zu erhaltenden Altbäume werden saniert.

4. Bauzeit / Bauablauf

Der Baubeginn Straßenbau ist für Anfang 2018 geplant. Im Herbst 2017 muss dafür allerdings schon mit Leitungsbauarbeiten begonnen werden. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt insgesamt rund 1,5 Jahre.

66.22 
Hannover / 26.09.2017