Drucksache Nr. 2394/2020:
Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl

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2394/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2394/2020
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Überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl

Antrag,

auf Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von bis zu 4,5 Mio. € zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen im Produkt 31301, Grund und Sonderleistungen Asyl, die gemäß § 117 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar sind.

Die Buchung erfolgt zu Lasten des Jahresergebnisses 2020. Bedingt durch die Corona Pandemie kann eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 nicht erfolgen, da mit einem erheblichen Fehlbetrag gerechnet wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte sind hiervon nicht unmittelbar betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 59 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 59 - Investitionstätigkeit
Produkt 31301
Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 4.500.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.500.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.500.000,00 €

Begründung des Antrages

Die Aufwendungen für Grund- und Sonderleistungen Asyl sind in den Jahren 2019 und 2020 erheblich gestiegen.

In der Planung für die Jahre 2019 und 2020 wurde die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geringer geschätzt, so dass im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 eine pauschale Reduzierung der Ansätze vorgenommen wurde. Da diese Annahme nicht eingetreten ist, musste bereits 2019 durch Beschlussdrucksache 3216/2019 eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 12,4 Mio. € beantragt werden.

Für 2020 fällt die überplanmäßige Aufwendung jedoch geringer aus, da wir in der Haushaltsplanung bereits eine Kostensteigerung auf Grund ansteigender Fallzahlen eingeplant hatten. Zudem werden sich die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas rückläufig entwickeln. So trat die von Fachbereich 61 für die überplanmäßige Aufwendung 2019 prognostizierte Entwicklung der Kosten der Unterkunft (27,8 Mio. €) im Vorjahr nicht in dieser Höhe ein, so dass wir von einem geringeren Wert (26,5 Mio. €) ausgehen können.

Weiterhin entwickeln sich die in 2019 sehr stark angestiegenen Kosten bei der Hilfe zur Gesundheit in diesem Jahr Corona-bedingt wieder rückläufig. Dies liegt zum einen daran, dass im 2. Quartal 2020 im Zuge des Lockdowns viele Leistungsbezieher*innen auf nicht dringend notwendige Arztbesuche verzichtet oder diese aufgeschoben haben. Wir rechnen aber bereits für das 3. Quartal 2020 wieder mit einem erheblichen Anstieg, da dann aufgeschobene Arztbesuche nachgeholt werden. Das wird sich auch im Folgejahr fortsetzen. Weiterhin wurden in diesem Jahr bisher nicht so viele kostenintensive Fälle abgerechnet wie im Vorjahr. Hier ist die weitere Entwicklung allerdings nicht einzuschätzen.

Zur Deckung steht ein Haushaltsrest aus 2019 in Höhe von 3,678 Mio. € zur Verfügung. Mehrerträge sind dagegen nicht zu erwarten, u.a. da die Erhöhung der Abgeltungspauschale des Landes in diesem Jahr geringer ausgefallen ist als erwartet.

Insgesamt resultieren daraus die nicht gedeckten Mehraufwendungen in Höhe von
4,5 Mio. €.

Weitere Möglichkeiten der Deckung sind innerhalb des TH 59 nicht vorhanden.

Eine Deckung im Budget des Dezernats III ist nicht vorhanden.
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Hannover / 22.10.2020