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die möglichen Finanzierungswege der für die rein gastronomischen Nutzungen erforderlichen Baumaßnahmen durch die Bürgerinitiative Raschplatz e. V. zu beschließen:
Die Bürgerinitiative Raschplatz e. V. wird den für die Baumaßnahmen erforderlichen Betrag entweder wie ein Annuitätendarlehen in gleichen Raten mit einem Zinssatz von 5% oder als Einmalzahlung an die LHH zahlen.
Die finanziellen Auswirkungen sind gegenüber der Ursprungsdrucksache 2394/2011 unverändert. Die missverständliche Begrifflichkeit "Zuwendungen für Investitionstätigkeit" wird in "Erstattung für Investitionstätigkeit" geändert.
In der Beschlussdrucksache 2394/2011 zur Sanierung des Raschplatzpavillons heißt es:
"Die Mittel für nicht vom Eigentümer LHH im Rahmen der baulichen Sanierung vorzunehmende Maßnahmen im Bereich des Cafe Mezzo, wie z. B. Einbau von Kühlzellen, Erneuerung von Wand- und Bodenbelägen aus hygienischen Gründen etc. in einer Größenordnung von ca. 200.000 € werden von der Bürgerinitiative Raschplatz e. V. zur Verfügung gestellt und als Einnahme im Haushalt etatisiert."
Die BI Raschplatz hat sich als Verpächterin des Café Mezzo bereit erklärt, die Kosten für nutzungsspezifische Anforderungen für die Gastronomie in Höhe von 200.000,00 € zu übernehmen und wird die Finanzierung dieses Betrages aus der von der Gastronomie gezahlten Investitions- bzw. Instandhaltungsrücklage realisieren.
Um Missverständnisse bei der Formulierung der Einnahmeposition „Zuwendungen für Investitionstätigkeit“ zu vermeiden, wird klargestellt:
Die Einnahmeposition muss "Erstattung für Investitionstätigkeit" lauten.
Die für rein gastronomische Nutzungen erforderlichen Baumaßnahmen im Bereich des Café Mezzo werden durch die Bürgerinitiative Raschplatz e. V. finanziert und führen nicht zu einer Vermögensbildung bei der LHH.
Es liegt damit keine Zuwendung im zuwendungsrechtlichen Sinn vor.
Die Bürgerinitiative Raschplatz e. V. wird den für die Baumaßnahmen erforderlichen Betrag entweder wie ein Annuitätendarlehen in gleichen Raten mit einem Zinssatz von 5% oder als Einmalzahlung an die LHH zahlen. Bei einer 10-Jahres-Streckung der Zahlung und einer Verzinsung von 5% wäre eine jährliche Rate in Höhe von 25.900,91 € zu zahlen.
Bei Unter- oder Überschreitung der gastronomiespezifischen Baukosten bzw. wenn die Bürgerinitiative Raschplatz e. V. bewegliche Teile der notwendigen Investitionen aus steuerlichen Gründen selber finanziert, wird der Betrag entsprechend angeglichen.