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Neufassung wegen Öffentlichkeit und Ergänzung der GremienzuordnungHeranziehungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die Durchführung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II)
Antrag,
dem Abschluss der anliegenden Heranziehungsvereinbarung über die Durchführung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) mit der Region Hannover sowie der Ergänzungsvereinbarung mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei Abschluss und Umsetzung der Vereinbarungen werden alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Kostentabelle
Die Kosten werden der Landeshauptstadt Hannover nach Maßgabe der Vereinbarungen erstattet.
Begründung des Antrages
Seit dem 1. Januar 2005 nimmt die Organisation Jobcenter Region Hannover kontinuierlich die Aufgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, kurz SGB II, in der Region Hannover wahr, zunächst in der Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und seit dem 1. Januar 2011 als gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b SGB II.
Aktuell erhalten rund 112.000 Menschen - davon weit mehr als die Hälfte aus der Landeshauptstadt - Leistungen nach dem SGB II, werden beraten in Fragen beruflicher Perspektiven, begleitet und unterstützt auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit. Mit 1.700 Mitarbeitenden in acht Standorten allein in der Landeshauptstadt und weiteren zwölf Standorten in der weiteren Region ist die gE Jobcenter Region Hannover eine der wichtigsten Sozialverwaltungen in der Region Hannover und eine bedeutende Arbeitsmarktakteurin.
Der Weg der gE Jobcenter Region Hannover und ihre heutige Leistungsfähigkeit gelten in vielerlei Hinsicht als Erfolgsmodell. Die Mitwirkung der Städte und Gemeinden in der Region, namentlich ihrer in die gemeinsame Einrichtung entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist von Beginn an bis heute ein wichtiger Faktor für diese positive Entwicklung. Der Landeshauptstadt kommt hier aufgrund der großen Zahl entsandter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zu.
Landeshauptstadt und Region wollen diese Erfolge langfristig sichern und auch künftig die Arbeit der gE Jobcenter Region Hannover durch eine gute interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des SGB II fortsetzen. Die Tätigkeit von Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt in der gemeinsamen Einrichtung ist dabei ein bedeutender Baustein. So stellt die Landeshauptstadt gegenwärtig rund 100 Mitarbeiter*innen für die Aufgabenerledigung des Jobcenters Region Hannover.
Mit dem Abschluss der anliegenden Heranziehungsvereinbarung über die Durchführung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II) mit der Region Hannover sowie der Ergänzungsvereinbarung mit der Region Hannover und dem Jobcenter Region Hannover wird eine gute Grundlage geschaffen, um die Zusammenarbeit für die Zukunft auf eine gute Basis zu stellen.
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Hannover / Dec 5, 2023