Drucksache Nr. 2391/2020:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2391/2020
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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1226, 2. Änderung - Karolinenstraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1226, 2. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1226, 1. Änderung der für das Areal Kerngebiet (MK) festsetzt.
Gemäß der textlichen Festsetzungen sind Betriebe i. S. des § 33i Gewerbeordnung - Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen in Kabinen und Tankstellen aller Art ausgeschlossen.

In Hannover - insbesondere in der Innenstadt und in innenstadtnahen Lagen - werden vermehrt Standorte für Wettbüros nachgefragt.

Ähnlich wie bei Spielhallen können auch von Wettbüros, die als Vergnügungsstätten einzuordnen sind, negative städtebauliche Auswirkungen für den Standort ausgehen.
Durch die vermehrte Ansiedlung dieser Einrichtungen in wichtigen Einkaufs- und Geschäfts- lagen ist eine Abwertung des Standortes zu befürchten.
Aufgrund der hohen Ertragserwartungen von Wettbüros sind diese Nutzungen in der Lage, die klassischen Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebote an dieser Stelle zu verdrängen.

Da Wettbüros keiner Genehmigung nach § 33 i Gewerbeordnung bedürfen, werden sie von der bestehenden textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Spielhallen nicht miterfasst und sind somit im gesamten Planbereich, der als Kerngebiet (MK) festgesetzt ist, zulässig.

Konkreter Anlass des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 1226, 2. Änderung sind Bestrebungen, im Gebäude Nikolaistraße 12 ein Wettbüro zu eröffnen.
Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses dieses Bebauungsplanverfahrens hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Sicherung der Planungsziele am 30.01.2020 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet beschlossen. Der Bauantrag für das Wettbüro im Erdgeschoss wurde daraufhin abgelehnt.

Der Bebauungsplan Nr. 1226, 2. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Planänderung nicht berührt.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Während der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.11 
Hannover / 22.10.2020