Informationen:
Nachrichtlich:
- Ratsversammlung
Antragsteller(in):
AfD-Fraktion
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An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) |
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Enercity plant in diesem Gebiet einen Windpark zu errichten, in dem in drei Projektgebieten 43 Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 200 Metern entstehen sollen. Es wird das größte Windenergieprojekt in der Region Hannover. Ein Teil dieser Anlagen soll in bewaldetem Gebiet und in den Wasserschutzgebieten 2 und 3 errichtet werden.
Wir fragen die Verwaltung:
Aktuell ist bei der Region Hannover der Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus dem Fuhrberger Feld in Bearbeitung. Der Antrag sieht eine jährliche Entnahme von 41,0 Mio. € m3 vor. Dies entspricht dem Volumen aus der bisherigen Bewilligung.
Zudem plant die enercity AG einen Windpark mit bis zu 43 Windenergieanlagen im Fuhrber-ger Feld. In der aktuellen Planung besteht der Windpark aus drei Teilflächen im Bereich Berkhof und Elze. Der Windpark soll eine Gesamtleistung von etwa 254 Megawatt erzeugen und damit Energie für ca. 190.000 Haushalte zur Verfügung stellen.
Hierfür ist zum einen die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark und zum anderen die Änderung des Raumordnungsprogramms der Region Hannover erforderlich. Erst nach Beschluss beider Änderungen kann die enercity AG die notwendigen Anträge zum Bau der Windenergieanlagen stellen.
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1.-3.:
Bisher handelt es sich lediglich um Planungen der enercity AG. Ohne die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark und Änderung des Raumordnungsprogramms der Region Hannover würden Anträge der enercity AG allein aufgrund des Fehlens der planungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden.
Die Beantwortung der unter 1 bis 3 aufgeworfenen Fragen muss und wird im Rahmen der jeweiligen Planverfahren und dann insb. im Rahmen des konkreten Genehmigungsverfahrens erfolgen. Notwendiger Bestandteil der Antragsunterlagen ist immer auch eine Darstellung der Umweltauswirkungen sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und der Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen gemäß §13 ff BNatG. Genehmigungsbehörde sowohl für die Grundwasserentnahme wie auch für den Windpark ist die Region Hannover. Insofern kann vorausgesetzt werden, dass alle relevanten Belange sachgerecht miteinander abgewogen werden.