Drucksache Nr. 2387/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet bzw. Wassereinzugsgebiet Fuhrberger Feld
in der Ratssitzung am 21.12.2023, TOP 3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2387/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet bzw. Wassereinzugsgebiet Fuhrberger Feld
in der Ratssitzung am 21.12.2023, TOP 3.6.

Das Wasserschutzgebiet bzw. Wassereinzugsgebiet Fuhrberger Feld ist mit rund 30.400 Hektar das größte zusammenhängende Grundwasserschutzgebiet Norddeutschlands. Die enercity AG ist der größte Grundwassernutzer vor Ort und fördert mit insgesamt 75 Brunnen Trinkwasser für die Versorgung von mehr als 700.000 Einwohnern der Region. Die Landeshauptstadt Hannover bezieht etwa 90% ihres Trinkwassers aus diesem Gebiet. (Quelle: 1.)

Enercity plant in diesem Gebiet einen Windpark zu errichten, in dem in drei Projektgebieten 43 Windenergieanlagen mit einer Höhe von bis zu 200 Metern entstehen sollen. Es wird das größte Windenergieprojekt in der Region Hannover. Ein Teil dieser Anlagen soll in bewaldetem Gebiet und in den Wasserschutzgebieten 2 und 3 errichtet werden.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie soll während der Bauphase und darüber hinaus der Schutz des Trinkwassers gewährleistet werden, um eine Verunreinigung oder Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern, insbesondere im Falle von Havarien der Anlagen?
  2. Wie wird bei einer Havarie und einer Verschmutzung des Trinkwassers die Wasserversorgung der Landeshauptstadt Hannover gewährleistet?
  3. Wie wird bei dem Bau des Windparks die Abholzung von Bäumen in den bewaldeten Gebieten kompensiert und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die ökologischen Auswirkungen der Baumfällungen zu verringern?

Uwe Wippach
stv. Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Im Fuhrberger Feld befinden sich mit Elze-Berkhof und Fuhrberg zwei große der insgesamt drei Wasserwerke von enercity. Gemeinsam mit dem enercity-Wasserwerk Grasdorf decken sie rund 90 Prozent des Trinkwasserbedarfs in der Stadt und Teilen der Region Hannover ab und versorgen die Bewohner*innen von Hannover, Langenhagen, Seelze, Laatzen, in Teilen von Ronnenberg sowie Hemmingen und Pattensen, zudem indirekt über den Wasserverband Nordhannover auch große Teile der Wedemark, Burgwedel und Isernhagen.

Aktuell ist bei der Region Hannover der Antrag der enercity AG auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus dem Fuhrberger Feld in Be­arbeitung. Der Antrag sieht eine jährliche Entnahme von 41,0 Mio. € m3 vor. Dies entspricht dem Volumen aus der bisherigen Bewilligung.

Zudem plant die enercity AG einen Windpark mit bis zu 43 Windenergieanlagen im Fuhrber-ger Feld. In der aktuellen Planung besteht der Windpark aus drei Teilflächen im Bereich Berkhof und Elze. Der Windpark soll eine Gesamtleistung von etwa 254 Megawatt erzeugen und damit Energie für ca. 190.000 Haushalte zur Verfügung stellen.

Hierfür ist zum einen die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark und zum anderen die Änderung des Raumordnungsprogramms der Region Hannover erfor­derlich. Erst nach Beschluss beider Änderungen kann die enercity AG die notwendigen An­träge zum Bau der Windenergieanlagen stellen.

Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1.-3.:

Bisher handelt es sich lediglich um Planungen der enercity AG. Ohne die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark und Änderung des Raumordnungsprogramms der Region Hannover würden Anträge der enercity AG allein aufgrund des Fehlens der pla­nungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt werden.

Die Beantwortung der unter 1 bis 3 aufgeworfenen Fragen muss und wird im Rahmen der jeweiligen Planverfahren und dann insb. im Rahmen des konkreten Genehmigungsverfah­rens erfolgen. Notwendiger Bestandteil der Antragsunterlagen ist immer auch eine Darstel­lung der Umweltauswirkungen sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und der Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen gemäß §13 ff BNatG. Genehmi­gungsbehörde sowohl für die Grundwasserentnahme wie auch für den Windpark ist die Re­gion Hannover. Insofern kann vorausgesetzt werden, dass alle relevanten Belange sachge­recht miteinander abgewogen werden.