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Hochwasserschutz in Hannover, Hochwasserschutz Ricklingen - 2. Bauabschnitt
Antrag,
der Mittelfreigabe von 800.000 € und dem Baubeginn für den Hochwasserschutz Ricklingen, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der LHH.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG i.V.m. Ziffer 1.2.3. des Anhanges zur Hauptsatzung der LHH.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme: 55202.003
Bezeichnung: Wasserbau, Deichbau Ricklingen
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2017 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 66 sichergestellt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Im Rahmen der Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 55202003 | Wasserbau, Deichbau Ricklingen |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
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| | Baumaßnahmen |
€800,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€800,000.00) |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Abschreibungen |
€8,000.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€20,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€28,000.00) |
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Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 800.000 €.
Begründung des Antrages und Darstellung der Maßnahme
1. Vorbemerkungen
Mit der Drucksache 1242/2006 hat der Rat der Stadt Hannover beschlossen, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Hannover einzuleiten. Mit der Drucksache 0638/2009 wurde das Einleiten der Planfeststellung mit der in der Drucksache vorgelegten Planungsvariante für Ricklingen beschlossen.
Nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Calenberger Neustadt, lagen die hydraulischen Voraussetzungen vor, um mit den Baumaßnahmen in Ricklingen zu beginnen. Der Planfeststellungsbeschluss für die Umsetzung der Maßnahmen in Ricklingen liegt seit 2012 vor.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt, der mit der Drucksache 0866/2013 beschlossen wurde, verläuft vom Südschnellweg kommend bis zum Papehof, der zweite Abschnitt, über den in dieser Drucksache entschieden wird, verläuft vom Papehof bis zum vorhandenen Deich am Edelhofe.
(Anlage 1)
Der Hochwasserschutz im 1. Bauabschnitt wurde von 2013 bis 2016 gebaut und besteht aus Deichen und Hochwasserschutzmauern.
Mit Abschluss des ersten Bauabschnitts hat sich die Hochwassersicherheit für Ricklingen bereits deutlich verbessert, da ein Eindringen des Wassers von Süden her unterbunden wurde.
2. Beschreibung des Vorhabens
Im 2. Bauabschnitt Am Edelhofe sind heute bereits Hochwasserschutzeinrichtungen vorhanden. Diese sind zum größten Teil nicht für das Bemessungshochwasser ausgelegt und müssen daher neu gebaut, ertüchtigt und oder erhöht werden.
Der erste Mauerabschnitt schließt an die neue Hochwasserschutzwand Am Papehof an. Vor die Bestandsmauer wird eine neue Hochwasserschutzmauer gesetzt. Es wird eine Stahlbetonwand mit vorgesetztem Klinkermauerwerk auf einer Bohrpfahlgründung errichtet (Anlage 2).
Im weiteren Verlauf werden die vorhandenen Mauern abschnittsweise bis zur Garage erhöht bzw. ertüchtigt und erhöht (Anlage 2).
Das Wohngebäude und die Garage Am Edelhofe werden in die Hochwasserschutzlinie integriert und durch Objektschutz gesichert. Die Kellerwände und die Erdgeschosswände des Gutshauses, der Garage und des Wintergartens werden hierzu bis zum Planungsniveau verstärkt und die Öffnungen mit mobilen Hochwasserschutzelementen gesichert. Die Gartenmauer wird ebenfalls verstärkt und das Tor mit mobilen Hochwasserschutzelementen gesichert (Anlage 2).
Die vorhandene Mauer vom Wohngebäude bis zum Anschluss an den vorhandenen alten Deich ist nicht ausreichend dimensioniert und wird ebenfalls ertüchtigt (Anlage 2).
3. Umweltauswirkungen
Die Umweltauswirkungen der Maßnahme wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie für das Planfeststellungsverfahrens ermittelt und bewertet. Der dazugehörige landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) macht konkrete Aussagen zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Ein Großteil der Beeinträchtigungen wird vor Ort durch die Neugestaltung, Aufforstung und Entsiegelung von Flächen kompensiert, wobei ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen bereits umgesetzt wurde. Als ortsfremde Ausgleichsmaßnahme wurde die Neuanlage eines Auwaldes im Bereich Marienwerder bereits realisiert.
4. Finanzierung
Für die Investitionsmaßnahme Deichverlängerung standen insgesamt 2,7 Mio. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind Kosten für Ingenieurleistungen, Grunderwerb, Bauleistungen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Baukosten für den zweiten Bauabschnitt betragen insgesamt 800.000 Euro.
5. Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen des politischen Beschlusses wird zunächst die Hochwasserschutzwand am Edelhof, die an die Wand am Papehof anschließt, gebaut. Anschließend erfolgt die Ertüchtigung und Erhöhung des restlichen Mauerabschnittes bis zur Garage. Im Anschluss daran werden die die Gebäude am Edelhof durch Ertüchtigung und Einbau von mobilen Elementen in die Hochwasserschutzlinie integriert. Zum Schluss wird der letzte Mauerabschnitt bis zum vorhandenen Deich verstärkt und die Gartenmauer ertüchtigt.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2017 geplant, die Bauzeit beträgt voraussichtlich 6 Monate.
66.3 1
Hannover / Nov 24, 2016